14.09.2015

Pensionsfonds: DBB NRW fordert neutralen Beirat und ein Entnahmegesetz

Zahlenakrobatik: Verwaltung und Politik arbeiten mit unterschiedlichen Zahlen

 

Die zuletzt vom NRW-Finanzministerium und der Enquetekommission zur „Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte“ des Landtages veröffentlichten Verlautbarungen mit unterschiedlichen Zahlen und Ergebnissen zum Thema Beamtenpensionen lassen keine einheitliche Linie erkennen und schüren bei den Beschäftigten massive Unsicherheiten. 

 

So gibt der Finanzminister in seiner Pressemitteilung vom 21.08.2015 bekannt, dass die Versorgungsrücklage Ende 2017 mehr als 10,3 Milliarden Euro betragen werde. Ab 2018 sollen in diesem neuen Pensionsfonds nur noch jährlich 200 Mio. € fließen. Dagegen nennt die vom nordrhein-westfälischen Parlament eingesetzte Enquetekommission in ihrem Abschlussbericht vom 28.08.2015 für Ende 2018 eine Gesamtversorgungsrücklagen i.H.v. 13,1 Mrd. €. 

 

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen fordert daher: „Schluss mit den Zahlenspielen in Politik und Verwaltung! Es geht um unsere Versorgung, wir - die Angehörigen der Landesverwaltung und die Pensionäre - haben ein Recht zu wissen und mit zu entscheiden, wie es mit der Versorgung in unserem Lande weitergeht.“ 

 

Um überhaupt die Konsequenzen abschätzen zu können, fordert der DBB NRW verifizierbare Unterlagen von der Landesregierung, um die Berechnungen konkret  nachvollziehen zu können.

 

Um Gelder aus von dem Versorgungsfond entnehmen zu können, müsse darüber hinaus zunächst vom Landtag ein „Entnahmegesetz“ verabschiedet werden. „Es ist mir daher ein Rätsel, wie jetzt von Rot/Grün das Gesetz über den Pensionsfond mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2017 auf dem Weg gebracht wurde, wohlwissend, dass ohne ein entsprechendes „Entnahmegesetz“ keine Mittel aus dem Fond entnommen werden können.“

 

Beide Gesetze müssen eigentlich parallel beraten werden, um Folgeabschätzungen, wie den beabsichtigen Zeitpunkt der Erstentnahme und des Volumens, zu erkennen und so Planungssicherheit zu erzielen.   

 

Versorgungsrücklagen sind keine Sparkasse für Maßnahmen des allgemeinen Haushalts und auch keine Spekulationsmasse. Um dies zu verhindern und perspektivisch Planungssicherheit in der Versorgungsfrage zu erzielen, muss Transparenz geschaffen werden, Ehrlichkeit und Offenheit ist notwendig um Vertrauen herzustellen.

 

Deshalb fordert der DBB NRW unter Beteiligung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen neutralen „Versorgungsbeirat“, der den Pensionsfonds und die Entnahmen aus diesem Vermögen überwacht. Hier könnte das saarländische Modell Vorbild sein.