15.01.2015

2015 bringt wichtige Änderungen für Arbeitnehmer

Auf der Gehaltsabrechnung wird sich ab dem 1. Januar 2015 einiges bei den Sozialabgaben ändern: Der Rentenversicherungsbeitrag sinkt auf 18,5 Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen außerdem den Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent senken.

 

Ob das tatsächlich passiert, ist noch offen: Einige gesetzliche Krankenkassen sorgen sich um Finanzierungslücken und wollen nicht senken. Außerdem wird der Satz zur Pflegeversicherung auf 2,35 Prozent angehoben. Die Familienpflegezeit kommt. Bis zu 24 Monate können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen auf 15 Wochenstunden reduzieren. Und ab 2015 können nicht nur die unmittelbaren Verwandten (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Schwieger- und Enkelkinder) die Pflegezeit beantragen, künftig ist dies auch für Stiefeltern, Lebenspartner, sowie Schwäger und Schwägerinnen möglich.

 

Eine Einschränkung gibt es: Die Pflegezeit gilt für Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten.

 

Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung: Für eine zehntägige Pflegeauszeit wird das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Es beträgt 67 Prozent des Bruttolohns und wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. Zugleich können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen während der Familienpflegezeit beantragen, um finanziell nicht ins Bodenlose stürzen zu müssen.