23.03.2023

Stellenbesetzung Finanzverwaltung: Personalfehlbestand bleibt hoch!

Mit Vorlage vom 04.02.2023 (V 18/798 siehe Anhang) stellt die Landesregierung auf Bitten der SPD-Fraktion eine Übersicht zur Stellenbesetzung in der Landesverwaltung zur Verfügung. Stichtag ist der 01.01.2023. Im Bereich der Finanzverwaltung im engeren Sinn (Kapitel 12010, 050, 090, 100) sind demnach am Stichtag 1363 Stellen nicht besetzt. Das sind 91 besetzte Stellen weniger als im Vorjahr.

 

Die DSTG macht die Unterbesetzung der Finanzämter als Hauptgrund für die anhaltende Arbeitsüberbelastung aus. Die DSTG NRW verfolgt aufmerksam die Entwicklung des Personalbestandes in der Landesfinanzverwaltung. Dabei ist festzustellen, dass bei nahezu gleichbleibendem Stellenbestand im Kapitel 12050 (Finanzämter und OFD) der Fehlbestand seit Jahren nicht verringert werden konnte (siehe Tabelle). Und dass trotz der seit 2017 hohen Einstellungszahlen und der Einstellung von Regierungsbeschäftigten. Im Jahr 2018 ging man noch davon aus (Vorlage 17/1360), die Zahl der freien Stellen in der Finanzverwaltung bis 2022 auf 458 verringert zu haben. Das hat nicht geklappt!

 

Die Zahlen der Landtagsvorlage geben keine Auskunft zur Entwicklung in den einzelnen Laufbahngruppen. Nach aktuellen Angaben der Verwaltung hat sich der Personalfehlbestand in der LG 2.1 zuletzt verringert. Deutlich angestiegen hingegen ist der Fehlbestand in der LG 1.2, weshalb ab 2023 hier die Einstellungen auf 611 "Steueranwärter" erhöht wurden. Auch in der LG 2.2 steigen die Fehlbestände. Hier können allerdings nicht mehr alle verfügbaren Stellen mit geeigneten Nachwuchskräften besetzt werden.

 

Nach Auffassung der DSTG kommt die Entwicklung nicht unerwartet. So sind z.B. altersbedingte Personalabgänge durchaus absehbar, wenn sie nach 45 Dienstjahren und dem vollendeten 65. Lebensjahr (also abschlagsfrei) erfolgen. Darüber hinaus sind die unplanmäßigen Abgänge durch Bitten um Entlassung seit Jahren leicht ansteigend. Das gilt auch bei Wechseln in andere (Kommunal-)Verwaltungen. Unerwartet deutlich hingegen haben die Abgänge während der Ausbildung (zwischen 25 und 30 %) zugenommen.

 

Die Entwicklung des Personalbestandes ist, wie anhand der o.g. Beispiele zeigt, von vielen Einflussfaktoren abhängig. Aus der Sicht der DSTG ist zu kritisieren, dass die Einstellungszahlen erst viel zu spät angehoben wurden. Schon seit 2010 forderte die DSTG-Verbesserungen. Mit begrenztem Erfolg. Die Verwaltung stellte dem eine "bedarfsgerechte" Einstellungspolitik gegenüber. Die zögerliche Ausweitung der Einstellungsquote führte zu den heutigen Fehlbeständen. Konsequent reagiert wurde in der LG 1.2 erst ab 2015 (360 Einstellungen), in der LG 2.1. ab 2017 (867 Einstellungen). Aufgrund der notwendigen Ausbildungsvorläufe von 2 bzw. 3 Jahren lassen sich Veränderungen in der Stellenbesetzung der Finanzämter nur verzögert erreichen.

 

Die DSTG fordert auch in den kommenden Jahren die Beibehaltung der hohen Einstellungszahlen. Dabei sind die erwartbar weiter ansteigenden außerordentlichen Personalabgänge einzukalkulieren. Eine dauerhafte Unterbesetzung führt zu gesundheitlicher Überlastung und langfristig zu einem Verlust der Motivation, sich für den Arbeitgeber "Finanzverwaltung" zu engagieren.

 

Fachkräftemangel herrscht überall!