08.12.2021

Amtsangemessene Alimentation: Noch bis 31.12. für 2021 Widerspruch beim LBV einlegen!

Auch im Jahr 2021 ist ein Antrag aller Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Besoldung erforderlich. Nach den Erfahrungen aus diesem Jahr ist der Antrag unumgänglich, um in laufenden Verfahren die eigenen Ansprüche auf eine mögliche Besoldungsverbesserung zu wahren. DSTG und DBB NRW stellen zu diesem Zweck erneut Mustervordrucke zur Verfügung (siehe Anlage). Bitte unbedingt ausfüllen und an das LBV senden.

 

DSTG und DBB NRW sehen sich auch in diesem Jahr wieder gezwungen, den Kolleginnen und Kollegen entsprechende Musteranträge zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW den Beamtinnen und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in NRW, diese Ansprüche auch für 2021 schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung muss einmal im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgen.

 

Einzelheiten dazu gibt finden Sie in der Info für Ortsverbände Nr. 12 vom 5.11.2021. DSTG und DBB NRW empfehlen allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern in NRW, für dieses Jahr noch bis zum 31.12.2021 ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich gegenüber dem LBV geltend zu machen.

 

Der DBB NRW stellt seinen Mitgliedern zur eigenständigen Geltendmachung der eigenen Rechte einen entsprechenden Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung. Eine Rechtsschutzgewährung ist angesichts der Vielzahl der Einzelfälle nicht möglich.

 

Das Musterschreiben finden Sie nach erfolgreicher Mitgliederanmeldung unter https://www.dstg-nrw.de/de/service/musterschreiben/#topcontent