30.01.2020

Tarif-Netzwerk-Info: Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Für die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es eine gesetzliche Regelung in § 41 SGB VI.

 

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 wurde in § 41 SGB VI eine neue Regelung eingeführt: falls eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt einmal oder mehrfach hinausschieben.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarif-Netzwerk-Info.