14.08.2019

Tarif-Netzwerk-Info: Vermögenswirksame Leistungen, was ist denn das?

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber nicht jeder nimmt diese Zusatzleistung in Anspruch! Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht jeden Monat eine Extrazahlung ihres Arbeitgebers zu: die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die VL ist eine Leistung, welche die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen erreicht haben. Viele Arbeitnehmer verschenken, ohne es zu wissen, regelmäßig Geld, denn sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen.

 

Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzuschließen. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan. Das Geld kommt vom Arbeitgeber, doch es fließt nur dann, wenn man einen speziellen Vertrag dafür abgeschlossen hat. Wer auf VL verzichtet, und das tun Schätzungen zufolge rund die Hälfte der Berechtigten, der verliert einen Haufen Geld. Im Laufe eines Arbeitslebens können mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

 

Wie viel VL einem Berufstätigen zustehen, das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Der öffentliche Dienst zahlt seinen vollbeschäftigten Tarifbeschäftigten und Beamten in der Regel 6,65 Euro für jeden vollen Kalendermonat, Teilzeitbeschäftigung entsprechend der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Auszubildende im Tarifgebiet West haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistung in Höhe von monatlich 13,29 Euro. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich.

 

Förderung vom Staat

Für manche VL-Sparverträge gibt es eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings ist sie an Einkommensgrenzen geknüpft - viele Arbeitnehmer liegen mit ihrem Verdienst darüber. Es ist hier nicht der Bruttoverdienst gemeint, sondern das zu versteuernde Einkommen - also brutto abzüglich Werbungskosten und anderen Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen.

 

Verträge meist frei wählbar

Welchen VL-Vertrag Sie abschließen wollen, können Sie selbst entscheiden. Zur Auswahl stehen Bank- und Fondssparpläne, Bausparverträge, Genossenschaftssparen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich. In manchen Branchen gibt der Tarifvertrag vor, wohin die Zahlungen fließen.