14.11.2018

Haushalt 2019: Forderungspaket der DSTG NRW

Mit Schreiben vom 01.10.2018 hat die DSTG die Positionen der Fachgewerkschaft zum Landeshaushalt und zur weiteren Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Finanzverwaltung zusammengefasst. Mit dem Schreiben wird die jeweilige Anhörung der Gewerkschaft zum Personalhaushalt  vorbereitet. Adressat sind die Landtagsfraktionen. Gleichzeitig nutzt die DSTG die Gelegenheit, Politik und Verwaltung über die aktuellen Positionen der DSTG in Organisations- und Personalfragen zu informieren.

 

Mit der schriftlichen Stellungnahme fasst die DSTG in jedem Jahr ihre Grundsatzpositionen zusammen, um sie mit Politik und Verwaltung zu diskutieren. Dabei stehen die aktuellen Entwicklungen und die besonderen Anforderungen an die Beschäftigten der Finanzverwaltung im Mittelpunkt. In der Vergangenheit wurden viele der Anregungen in den Folgejahren von Politik und Verwaltung aufgegriffen. Allerdings führten die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen immer wieder zu besonderen Herausforderungen. Aktuell gilt dies insbesondere für die viel zu späte Anhebung der Einstellungszahlen oder die Probleme rund um die Unterbringung von Aus- und Fortbildung. Hier hatte die DSTG seit 2011 umfassende Berechnungen und Argumentationen vorgelegt, die leider immer wieder zunächst zurückgewiesen wurden. Das Ergebnis heute sind 1400 unbesetzte Stellen und ein landesweiter Fortbildungsstau.

 

Mit der aktuellen Stellungnahme 2019 begrüßt die DSTG die für 2019 vorgesehenen Entwicklungen im Personalhaushalt der Finanzverwaltung (Einzelplan 12, insbesondere 12050, 12090). Die in Rundschreiben 11 benannten strukturellen Verbesserungen in den Laufbahngruppen 1.2 (zusätzliche Beförderungen nach A 9 Z) und LG 2.2 (Vorsteher nach A 16) stellen deutliche Verbesserungen und sachgerechte Anpassungen an die gestiegenen Herausforderungen in den jeweiligen Aufgabengebieten dar. Wertschätzung muss eben auch über finanzielle Verbesserungen zum Ausdruck kommen.

 

Und auch, dass sowohl in 2019 als auch in den kommenden 3 Jahren (voraussichtlich) jeweils 4,5 Mio. € extra zur Sanierung der Finanzämter bereitgestellt werden, gehört zu den guten Nachrichten. Weniger gut ist, dass sich das Budget für das Gesundheitsmanagement nicht erhöht. Wenn die Regierungsfraktionen hier besondere Anträge stellen (so geschehen in Sommer 2018), dann muss dafür auch mehr Geld als bisher bereitgestellt werden. Hier ist aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf.

 

Konkret sehen die Forderungen für 2019 wie folgt aus:

 

  1. Projekt "Finanzverwaltung der Zukunft" offensiv fortführen
  2. Neubau eines Fortbildungscampus mit 400 Betten
  3. Erhöhung der Einstellungen in LG 2.1 um weitere 200 Anwärter
  4. Gesundheitsmanagement ausbauen - Mittel verstärken
  5. Öffnung des Seiteneinstiegs vergl. LG 2.1.; Fachkräftemangel vermindern
  6. Anhebung der Eingangsbesoldung nach A 7/ A 10/ A 14
  7. Attraktivität steigern - Wettbewerbsfähigkeit erhalten: Perspektivverbesserungen für besondere Berufsbilder in der Finanzverwaltung
  8. Neues Spitzenamt LG 2.1: A 13 Z
  9. Aussetzung der sogenannten "100 %"-Besetzung" der Außendienste

 

Die Einzelheiten zu diesen Forderungen sind dem beigefügten Schreiben zu entnehmen. Die Themen zur Anhebung der Eingangsbesoldung und zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit sind bereits seit längerem Gegenstand des Forderungspaketes der Gewerkschaft. Und haben an Aktualität und Bedeutung nichts verloren.