31.01.2018

DSTG fordert Neufestsetzung der Stellenobergrenzen für STRAFÄ und GKBP

Im April 2017 wurden die Stellenplanobergrenzen für den Innendienst im Bereich A 13 von 8 auf 10 % und für A 12 von 20 auf 25 % erhöht. Ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, dass über die damit verbundenen rund 700 zusätzlichen Beförderungen hinaus in die Zukunft wirkt. Im zweiten Schritt muss jetzt aus Sicht der DSTG eine leistungs- und aufgabengerechte Neufestsetzungen der Stellenobergrenzen für den Bereich Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung und für Groß und Konzernbetriebsprüfung erfolgen.

 

Arbeitsmethoden, Abläufe und die gestiegenen qualitativen Anforderungen an unsere Außendienste haben das Berufsbild in den letzten 15 Jahren maßgeblich verändert. Die immer noch gültigen Festlegungen stammen aus der Zeit vor 1985 und orientieren sich an völlig überholten und für die Fahndung ungeeigneten Betriebsmerkmalen und Umsatzgrenzen. Die Steuerfahndung in NRW ist eine moderne Behörde zur Verfolgung von Steuerstraftaten, die personell und institutionell den veränderten Strukturen der Steuerhinterziehung entgegentritt. Die Groß- und Konzernbetriebsprüfung befasst sich mit komplexen steuerrechtlichen Gestaltungsformen, internationalen Verbindungen und weltweiten Aktivitäten von Großkonzernen aller Art.

 

Die DSTG fordert deshalb sowohl für den Bereich der Steuerfahndung als auch für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung eine Überarbeitung und deutliche Verbesserung der bisherigen Funktionsschlüssel, um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Für die Steuerfahndung ist ein eigenständiger Funktionsschlüssel zu erarbeiten, der sich nicht länger an Umsatzgrößen und Betriebsformen orientiert. In der Groß- und Konzernbetriebsprüfung sind die bestehenden Schlüsselungen komplett zu überarbeiten. Insbesondere aber ist eine Neubewertung der beruflichen Tätigkeiten und damit verbunden eine deutliche Verbesserung unumgänglich.