19.09.2017

DSTG-Forderungspaket zur Einkommensentwicklung steht

Die DSTG Landesleitung hat ihre Überlegungen zur Besoldungsstrukturentwicklung in der Finanzverwaltung konkretisiert (siehe Anlage). Im Rahmen eines Leitantrages zum anstehenden 1. Bezirksverbandstag Rheinland (28./29.9.) werden die verschiedenen Überlegungen zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die unverzichtbare Anhebung der Eingangsbesoldung in den Laufbahngruppen 1.2 (auf A 7), 2.1 (auf A 10) und 2.2 (auf A 14). Die DSTG wird die Forderungen mit Politik und Verwaltung diskutieren.

 

Nach der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre zum 01.06.2016 und mit der Anhebung der Stellenobergrenzen in der LG 2.1 zum 01.05.2017 haben sich die beruflichen Perspektiven in der Finanzverwaltung für die Beamtinnen und Beamten deutlich verbessert. Gleichzeitig sorgen Neueinstellungen im Tarifbereich dafür, dass sich auch für Regierungsbeschäftigte neue Chancen ergeben. Ganz wichtig: Anders als in der Vergangenheit wurde diesmal Wertschätzung und Anerkennung für die Beschäftigten auch mit wirtschaftlichen Verbesserungen unterstrichen.

 

Dennoch bestehen, nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Sparmaßnahmen, immer noch erhebliche Strukturmängel. Die Aufgaben der Beschäftigten haben sich vervielfacht und erheblich verkompliziert. Die Altersabgänge steigen stark an. Mit der Folge, dass eine Vielzahl gut ausgebildeter und hochqualifizierter junger Menschen in allen Laufbahngruppen und Bereichen verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen. Und das erfolgreich.

 

Diese Veränderungen müssen sich in der Bewertung der Arbeit in der Finanzverwaltung niederschlagen. Damit verbindet sich auch das Ziel, junge Beschäftigte nachhaltig für die Tätigkeit in der Finanzverwaltung zu gewinnen. Für die DSTG ist daher die Anhebung der Eingangsbesoldung in allen drei Laufbahngruppen unverzichtbar. Die derzeitige Eingangsbesoldung ist und bleibt - trotz guter Beförderungssituation - nicht leistungs- und anforderungsgerecht. Mit den erhöhten Eingangsämtern A 7, A 10 und A 14 kann die Finanzverwaltung am Arbeitsmarkt wieder konkurrenzfähig auftreten.

 

In der Laufbahngruppe 1.2 sind deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen. Es ist nicht zumutbar, wenn die Verwaltung einerseits mit den guten Perspektiven die Bewerber lockt, andererseits mal gerade 10 % eines Jahrganges diese Chance dann auch geboten bekommt.

 

In der LG 2.1 sind Chancen nicht nur für "Talente" oder Prüfungsbeste zu bieten. Die gute Beförderungssituation ist dauerhaft zu stabilisieren. Dazu gehören die Stellenobergrenzen der Prüfungsämter genauso auf den Prüfstand wie die der Steuerfahndung und der Strabu. Und in der LG 2.2 müssen endlich alle Vorsteher der Finanzämter mindestens nach A 16 bezahlt werden. Die bestehende Differenzierung ist leistungsfeindlich und überholt.

 

Die Einzelheiten der DSTG-Forderungen sind dem Anhang zu entnehmen. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2018 wird Gelegenheit sein, diese Forderungen in Gesprächen mit Fraktionen, Landesregierung, Politik und Verwaltung zu vertiefen.