02.09.2016

Vorankündigung: Landesgewerkschaftstag in Dortmund

Am 20. Januar 2017 findet in Dortmund der 17. Landesgewerkschaftstag der DSTG NRW statt. Mit der Wahl des Landesvorsitzenden und der Beratung der Anträge bestimmen die Delegierten den Kurs der DSTG NRW für die nächsten Jahre. Anträge können von der Landesleitung, dem Landeshauptvorstand, den Bezirksverbänden und den satzungsmäßigen Gremien des Landesverbandes gestellt werden.

 

Daneben wird die Landesleitung der DSTG einen schriftlichen Geschäftsbericht für die abgelaufene Amtszeit vorlegen. Wie vor vier Jahren ist wieder geplant, diesen Geschäftsbericht in Form einer Sonderausgabe des "Blickpunktes" allen Mitgliedern zukommen zu lassen.

 

Es wird aber kein gewöhnlicher Landesgewerkschaftstag. Die DSTG hat in den vergangenen Jahren eine breite Diskussion über eine neue Struktur des Landesverbandes geführt, um die DSTG NRW auch für die kommenden Jahre schlagkräftig aufzustellen. Ziel ist es, die gewerkschaftliche und politische Arbeit im Landesverband zu konzentrieren und die gewerkschaftliche Meinungsbildung auf breitere Füße zu stellen. Die Bezirksverbände sollen in ihrer wichtigen Rolle als Serviceeinrichtung und erste Anlaufstelle für die Mitglieder und unsere Ortsverbände erhalten bleiben.

 

Die 250 Delegierten des Landesgewerkschaftstages werden also auch über wegweisende Satzungsänderungen zu entscheiden haben. Die Neukonzeption sieht eine Vergrößerung der Landesleitung sowie die Einrichtung eines Landesvorstandes vor. Die Beratungen dazu sind noch in vollem Gang.

 

Am Nachmittag des 20. Januar 2017 steht die Öffentliche Veranstaltung auf dem Programm, an der neben den Delegierten jedes Mitglied auf eigene Kosten teilnehmen kann. Neben Vorträgen des Landesvorsitzenden der DSTG und dem Finanzminister, werden Vertreter der Landtagsfraktionen unter professioneller Leitung auf dem Podium über ihre Vorstellung zur Zukunft und Rolle der Finanzverwaltung diskutieren.

 

Hinweis: Diese Veröffentlichung gilt auch als Ankündigung im Sinne von § 7 Abs. 1 der Satzung der DSTG Landesverband.