04.12.2015

60plus: Pflegestärkungsgesetz - Leistungsverbesserungen für Angehörige

2. Sitzung der DBB NRW Landesseniorenvertretung in Düsseldorf

Am 03.11.2015 trafen sich die Seniorenvertreter/innen der DBB Mitgliedsgewerkschaften zu ihrer zweiten Sitzung in der DBB Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf.

Als Gast begrüßte die Vorsitzende Mathia Arent-Krüger zu Beginn der Sitzung einen Referenten der Privaten COMPASS Pflegeberatung, der die Anwesenden über das Pflegestärkungsgesetz I, das seit Beginn des Jahres 2015 in Kraft ist, informierte.

Pflegestärkungsgesetz

Die COMPASS Private Pflegeberatung ist ein kostenfreies und neutrales Serviceangebot für alle Privatversicherten, das Informationen und Orientierung, persönliche Beratung und Begleitung durch den „Pflegedschungel“ bundesweit bietet.

Durch das Pflegestärkungsgesetz wurden u.a. Leistungsverbesserungen für Angehörige im Bereich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie zusätzliche Entlastungsleistungen und eine Erhöhung der Beträge für Betreuungsleistungen wirksam. Für pflegebedürftige Personen wurden die Leistungsbeträge für häusliche sowie stationäre Pflege und Sachleistungen erhöht, die Zahl der Betreuungskräfte im stationären Bereich angehoben und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € pro Person bereitgestellt. Die Pflegebeiträge wurden zur Finanzierung dieser Maßnahmen zum 01.01.2015 um 0,3 erhöht.

Der Referent gab dann noch einen kurzen Ausblick auf die zu erwartenden Veränderungen im Pflegebereich durch das Pflegestärkungsgesetz II, das nach Verabschiedung im Bundestag ab 01.01.2017 in Kraft treten soll. Kernpunkte sind die Neudefinition des Pflegbedürftigkeitsbegriffes und ein neues Begutachtungsverfahren. Ab 01.01.2017 wird es wiederum eine Beitragsanhebung um 0,2 % geben.

Dienstrechtsreformgesetz und Pensionsfonds

Als zweiten Gast konnten die Seniorenvertreter/innen den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, Roland Staude, begrüßen, der Aktuelles zum Dienstrechtsreformgesetz, sowie zu dem Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Pensionsfonds berichtete. Der DBB NRW hat zur Dienstrechtsreform eine zweite Stellungnahme abgegeben und darin nochmals seine Forderungen dargelegt.

Zum Vorhaben der Landesregierung, die bisherigen „Säulen“ der Beamtenversorgung Versorgungsrücklage und Versorgungsfond in einen Pensionsfond einzubringen hat sich der DBB von Beginn an klar positioniert. Neben einer Gewerkschaftsbeteiligung, Transparenz im Verfahren fordert der nordrhein-westfälische Beamtenbund verlässliches Zahlenmaterial und umfassende gesetzliche Regelungen (u.a. ein Entnahmegesetz und einen neutralen Beirat). Roland Staude befürchtet, dass durch die geplanten Maßnahmen eine erhebliche Unterfinanzierung der Versorgungsrücklagen entsteht. Der DBB NRW wird mit aller Entschiedenheit gegen eine Verringerung des jetzigen Versorgungsniveaus kämpfen.

Flüchtlingshilfe: Pensionäre zeigen große Hilfsbereitschaft

Auch das Thema Flüchtlingszuzug wurde angesprochen. Der DBB NRW Vorsitzende  stellte fest, dass die Pensionäre große Bereitschaft zeigten, sich in dieser Notsituation zu engagieren. Dies dürfe jedoch keine nötigen Festeinstellungen verhindern oder den Ehrenamtlern Nachteile erbringen. Man warte noch auf Richtlinienvorgaben zu dieser Beschäftigung seitens des DBB Bundes.

Vorhaben und Planungen für das Jahr 2016 wurden noch gemeinsam diskutiert und beschlossen, die nächste Sitzung findet am 19.04.2016 statt.