27.07.2015

Tarif: Info zur Zusatzversorgung ab dem 01.07.2015

Sicherheit, die sich auszahlt!

 

Jeder von uns braucht eine ausreichende Altersvorsorge. Heute mehr als je zuvor! Die betriebliche Zusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) getragen. Alle beim Land NRW Beschäftigten sind bei der VBL pflichtversichert. Die Zusatzversorgungsrente ist ein sehr gutes, zweites Standbein zur gesetzlichen Rente und die Berechnung ist an die der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt.