11.09.2020

LBV NRW: Sie wollen eine Auskunft über Ihre voraussichtlichen Versorgungsbezüge?

Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet, sind verbeamtet beim Land NRW und möchten eine Auskunft über Ihre voraussichtlichen Versorgungsbezüge erhalten?

Ab sofort steht Ihnen hierfür das neue Online-Antragsverfahren zur Verfügung: www.versorgungsauskunft.nrw.de

 

Was ist eine Versorgungsauskunft?

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand, die auf Antrag und bei Erfüllung der o.g. Kriterien, erteilt wird.

 

Welche Vorteile bietet Ihnen eine Versorgungsauskunft?

  • Planungssicherheit für die Zukunft
  • Übersicht über Ihre Dienstzeiten
  • Klärung Ihrer Vordienstzeiten (Welche Zeiten sind ruhegehaltfähig?)
  • Fiktive Zeitenberechnung (Wie wirkt sich ein Sabbatjahr oder eine Teilzeitarbeit auf Ihre Versorgungsbezüge aus?)

 

Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht?

In diesem Fall können Sie den Versorgungsrechner nutzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Höhe Ihrer voraussichtlichen Versorgungsbezüge sofort selber unter www.finanzverwaltung.nrw.de/de/versorgungsrechner-versorgungsabschlagsrechner-0 zu berechnen