15.11.2019

Talentförderung Part III: Gesponsertes Jurastudium geht an den Start

Mit dem Herbstsemester startete zum ersten Mal das Förderprogramm "Jurastudium sponsert by Finanzverwaltung NRW". 26 Interessierte hatten sich beworben und 9 von möglichen 10 wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Förderprogramm zugelassen.

 

Bewerbungsvoraussetzung

Bewerben konnten sich nach einer einjährigen Praxisphase Kolleginnen und Kollegen der LG 2.1, die mit mind. "befriedigend" die Laufbahnprüfung abgeschlossen hatten und einen Jura-Studienplatz vorweisen konnten, sich bereits im Studium befanden oder bereits das erste Staatsexamen in der Tasche hatten. Daneben mussten die BewerberInnen neben einem steuerlich breit angelegtem Wissen eine bereits vergleichsweise starke Ausprägung des Führungspotenzials erkennen lassen.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung erfolgte im Rahmen einer Anlassbeurteilung. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten sich zum weiteren Erkenntnisgewinn einem Assessment-Center stellen. Das eintägige Auswahlverfahren bestand aus einem Einzelinterview, einer Gruppenaufgabe und einer Praxissimulation. Im Anschluss wurde abschließend über die Leistungsreihenfolge und die Gesamturteile der Anlassbeurteilung beraten und am Ende 9 Glückliche ausgewählt.

 

Welche Vorteile bietet das gesponserte Studium

Der besondere Vorteil des Förderprogramms liegt darin, dass im Rahmen der Regelstudienzeit alle seitens der Universität anfallenden Kosten übernommen werden, die Arbeitszeit auf bis zu 50 Prozent reduziert werden kann und für das anschließende Referendariat eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge möglich ist. Im Rahmen des Referendariats wird eine monatliche Unterhaltsbeihilfe gezahlt. Darüber hinaus werden die TeilnehmerInnen für die Pflichtklausuren, die praktische Studienzeit gem. § 8 JAG NRW und in den letzten beiden Semestern vor dem ersten Staatsexamen zusätzlich für jeweils bis zu 20 Tage vom Dienst freigestellt.

 

Erfolgreicher Abschluss

Nach erfolgreichen Staatsexamina und einer mindestens zwölfmonatiger Erprobung im neuen Aufgabenbereich erfolgt eine automatische Beförderung nach A 13 (Einstiegsamt höherer Dienst).

 

Rückzahlungsverpflichtung

Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in aus einem von ihm zu vertretenen Grund das Studium abbricht oder innerhalb von fünf Jahren nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes ausscheidet, sind die übernommen Kosten zurück zu erstatten. Der zu erstattende Betrag ermäßigt sich pro Jahr um ein Fünftel.

 

Jurastudium ein Erfolgsmodell?

Die Finanzverwaltung investiert eine ganze Menge in die Bindung und Entwicklung junger qualifizierte neuer Führungskräfte. Das Förderprogramm wird vom Erprobungsbegleitgremium, den Fachreferaten im Ministerium der Finanzen und in der OFD sowie den Mentoren eng begleitet. Ob es ein Erfolgsmodell wird, muss die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall eine weitere Karrierechance für junge Beschäftigte in unserer Verwaltung!