18.12.2018

Beamte mit 3 oder mehr Kindern: Widerspruch gegen die Besoldung einlegen

Auch in 2018 läuft ein Musterverfahren zur Beamtenbesoldung. Beim Bundesverwaltungsgericht ist zu klären, ob die Alimentation (Besoldung) von Beamten mit drei oder mehr Kindern amtsangemessen ist. Das Oberverwaltungsgericht NRW hält die derzeit gesetzlich vorgesehene Alimentation ab dem dritten Kind für zu niedrig bemessen (Az. 3 A 1058/15). Zur Wahrung von Ansprüchen empfiehlt die DSTG ihren Mitgliedern, in jedem Jahr bis zum jeweiligen 31.12. einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen.

Im Mitgliederbereich stellen wir einen Musterantrag zur Verfügung.