19.09.2017

Frauenförderung: § 19 Abs. VI LBG gilt wieder in alter Fassung

Der Landtag hat am 13.09.2017 die Änderung des § 19 Abs. 6 LBG beschlossen. Mit dem ab sofort geltenden Gesetz wird die alte Rechtslage wieder hergestellt. Die laufenden Beurteilungen werden zu Beförderungslisten nach den vor dem 01.07.2016 geltenden Grundsätzen führen. Darin ist enthalten, dass Frauen bei gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt zu befördern sind. Die alte Landesregierung hatte diese Formulierung um die Variante "im Wesentlichen..." erweitert und war damit auf den heftigen Widerstand der Beschäftigten und der Gewerkschaften getroffen.

 

Im Rahmen der Anhörung der Sachverständigen hatte Roland Staude, Landesvorsitzender des DBB NRW, am 05.09. vorgetragen, dass die Regelung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes von 2016 zwar am Ziel vorbei gegangen wäre, dennoch aber dringender Handlungsbedarf zur Beseitigung der bestehenden Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst bestünde.

 

DSTG und DBB NRW begleiten die Debatte rund um die Frauenförderung in NRW bereits von Beginn an kritisch und konstruktiv. Mit der Regelung im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wollte die alte Landesregierung den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen. "Gut gemeint aber schlecht gemacht" war damals der Kommentar der Gewerkschaften. Die Regelung hatte an der falschen Stelle angesetzt. "Die Benachteiligung der Frauen beginnt schon bei der Beurteilung. Entsprechend muss eine Frauenförderung dort ansetzen und nicht erst, wenn die Beförderungsliste zusammengestellt wird".

 

CDU und FDP-Fraktion haben am 12.09. einen Entschließungsantrag nachgereicht (DS 17/611), mit dem sie die Landesregierung auffordern, "im Dialog und möglichst im Konsens mit den Beschäftigten, Interessenvertretungen und Gewerkschaften eine kurzfristige Evaluation der Beurteilungsrichtlinien vorzunehmen und ein rechtssicheres, umfassendes und ausgereiftes Konzept für eine moderne, sachgerechte Frauen- und Familienförderung" zu erstellen.

 

Der DBB NRW verweist dazu auf seine neue Broschüre "Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst NRW", die sich intensiv mit den Formen der Benachteiligung von Frauen und auch mit möglichen Verbesserungsvorschlägen auseinandersetzt. Die Broschüre ist in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung erstellt worden und ist beim DBB NRW erhältlich.

 

Der Verfassungsgerichtshof NRW hatte am 26.07.2017 das noch von der alten Landesregierung in Auftrag gegebene "Normenbestätigungsverfahren" eingestellt, da mit der Gesetzesänderung keine Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse mehr ersichtlich seien.