17.03.2017

Gemeinsame Pressekonferenz mit DSTG: Finanzminister schafft Beförderungsperspektiven!

Heute ist so ein Tag, an dem wir als DSTG wirklich stolz darauf sind, als Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen unterwegs zu sein. Oder auch: Paukenschlag Nr. 2 (nach der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre am 10.06.2016):

 

Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat im Landeskabinett eine deutliche Erhöhung der Stellenobergrenzen für die Finanzverwaltung durchgesetzt.

 

Mit sofortiger Wirkung werden die bisher geltenden Regelgrenzen im Bereich A 13 von 8 auf 10 %, im Bereich A 12 von 20 auf 25 % erhöht. Bezugsgröße ist die Gesamtzahl der Planstellen des gehobenen Dienstes. Daraus ergeben sich landesweit ca. 940 Beförderungen nach A 12 und A 13. Die Umsetzung soll umgehend erfolgen und wird auch die Beförderungen im Regelbereich, der Steuerfahndung und der GKBP nach A 12 und A 13 umfassen, die bisher aufgrund laufender Klagen gesperrt waren.

 

Die DSTG begrüßt diesen energischen Schritt als deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen.

 

Unser besonderer Dank im Namen aller DSTG-Mitglieder gilt dem Finanzminister!

 

Und natürlich den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium, die an der Vorbereitung und Ausarbeitung des Beschlusses mitgewirkt haben.

 

Mit der Erhöhung der Obergrenzen wird ein deutliches Signal an die jungen Kolleginnen und Kollegen und an zukünftige Bewerber geschickt: Die Finanzverwaltung bietet nicht nur spannende berufliche Aufgaben, sondern auch leistungsgerechte Beförderungsperspektiven.

 

Zur Begründung wies der Minister heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Gewerkschaften darauf hin, dass er mit diesem Schritt die Finanzverwaltung auf die steigenden qualitativen und quantitativen Herausforderungen einstellen wolle. Die Beschäftigten in der Finanzverwaltung seien Spezialisten, die am Arbeitsmarkt vielfältige Chancen haben. Eine leistungsgerechte Bezahlung mache deutlich, dass sich das berufliche Engagement für das Land NRW auch wirtschaftlich auszahle. Im Bereich der Nachwuchsgewinnung verbessere dieser Schritt die Position der Finanzverwaltung im Bemühen um leistungsstarke Bewerber. Die gemeinsame Presseerklärung von FM und Gewerkschaften ist beigefügt.

 

Mit der Maßnahme setzt der Finanzminister ein wesentliches Element des Projektes "Finanzverwaltung der Zukunft" um. Mit Unterstützung des Hauptpersonalrates wurde bereits in den Eckpunkten des Konzeptes klargestellt, dass die Finanzverwaltung als attraktiver Arbeitgeber auftreten muss. In der Stellungnahme zum Personalhaushalt 2017 vom 26.09.2016 (Info 16/2016) hatte die DSTG NRW gefordert, wettbewerbsfähige Besoldungsstrukturen zu schaffen. In der mündlichen Stellungnahme ergänzte der DSTG-Landesvorsitzende: "Wertschätzung muss manchmal auch finanziell unterlegt werden, um glaubwürdig zu sein." Die Maßnahme des Ministers liegt genau auf dieser Linie.

 

Besonders wichtig auf dem Weg hin zu dieser Regelung war die Unterstützung der Landtagsfraktionen. In einer gemeinsamen Entschließung vom 30.06.2016 (Drucksache 16/12334) hatten die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP unter dem Titel "Gut aufgestellt in die Zukunft - Für eine moderne und effektive Finanzverwaltung" die Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstrichen. Wörtlich: "Engagement fußt auf Vertrauen und benötigt Anerkennung". Und weiter: "Leistung muss deutlich anerkannt und Flexibilität gefördert werden." Diese Forderungen werden mit der neuen Regelung umgesetzt.

 

Die aktuelle Verbesserung war auch deshalb möglich, weil sich die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN geschlossen hinter das Anliegen des Finanzministers gestellt haben. Besonders erfreulich: Aufgrund der Zahl möglicher Beförderungen werden auch die bisher aufgrund laufender Klageverfahren gesperrten Beförderungen in allen Bereichen nachgeholt werden. Gleichzeitig ermöglicht die Erhöhung der Obergrenzen die sofortige Beförderung auch für die Kolleginnen und Kollegen, die bis Mitte nächsten Jahres von den gesperrten Listen betroffen gewesen wären. Für den gesperrten Bereich nach A 15 gilt das leider nicht. Hier wird an Konzepten gearbeitet, um Nachteile durch die Sperrung zu minimieren.

 

Schon jetzt ist festzuhalten, dass mit den Beförderungen die Unterrepräsentanz von Frauen in der Besoldungsgruppe A 12 aufgehoben wird. In Zukunft werden daher hier die Sonderregelungen des LBGs, unabhängig vom Ausgang des Normenbestätigungsverfahrens, nicht mehr greifen. Weitere Details werden noch geklärt.

 

Ein guter Tag für die Beschäftigten der Finanzverwaltung!