27.01.2017

Jubiläumszuwendung: Verordnung mit Nachbesserungen verabschiedet!

Die Verordnung ist endlich verabschiedet. Die bereits bekannten Zuwendungen sollen rückwirkend für alle Jubiläen ab dem 01.07.2016 ausgezahlt werden. Seit dem 01.07.2016 besteht wieder die Möglichkeit, eine Jubiläumszuwendung zu zahlen.

 

Die Beträge staffeln sich wie folgt:

  • 25 Jahre - 300,-- €
  • 40 Jahre - 450,-- · €
  • 50 Jahre - 500,-- €

 

Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit orientiert sich an den tarifrechtlichen Vorschriften. Neben der Zuwendung wird es weiterhin einen Tag Dienstbefreiung geben. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind grundsätzlich für die Berechnung voll zu berücksichtigen. Das gilt nach § 3 Abs. 4 des Entwurfs auch für die Zeiten einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer Beurlaubung aus familiären Gründen.

 

Allerdings hatte der DBB NRW, der als Dachverband für die Stellungnahme verantwortlich ist, bei genauer Durchsicht bereits einige Ungereimtheiten festgestellt. z.B. kennt das Tarifrecht andere Kriterien für Vordienstzeiten als das Beamtenrecht. Daraufhin wurde nachgebessert und die Vordienstzeiten werden wieder mitgerechnet.

 

Ebenso hatte der DBB NRW die Herstellung des Gleichklangs mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes gefordert. Insoweit sei es nur gerechtfertigt, auch diejenigen Beamtinnen und Beamten in den Kreis der Begünstigten einzubeziehen, welche nach der Aufhebung der seinerzeitigen Jubiläumszuwendungsverordnung die Jubiläumszeit mit Ablauf des 30. Juni 2016 absolviert und am 01. Juli 2016 ihr Jubiläum gefeiert haben. Dies lässt die Verordnung nunmehr auch zu.

 

"Die Wiedereinführung und Nachbesserung der Jubiläumszuwendungsverordnung ist ein Akt der Wertschätzung des Landes NRW gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten für langjährige Treue und Pflichterfüllung", so Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW.

 

Ein schöner Erfolg Dank aktiver Gewerkschaftsarbeit!