24.11.2016

Jubiläumszuwendung: Verordnung ist auf dem Weg

Das Innenministerium hat den Gewerkschaften Ende Oktober den Entwurf einer Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV NRW!) zur Stellungnahme übersandt. Die bereits bekannten Zuwendungen sollen rückwirkend für alle Jubiläen ab dem 01.07.2016 ausgezahlt werden. Die DSTG rechnet aufgrund der Fristen nicht damit, dass die Verordnung noch in 2016 in Kraft gesetzt wird. Die rückwirkende Auszahlung ist aber nach Angaben der Landesregierung garantiert.

 

Seit dem 01.07.2016 besteht wieder die Möglichkeit, eine Jubiläumszuwendung zu zahlen. Mit Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN sollen die Beträge wie folgt gestaffelt werden:

  • 25 Jahre - 300,-- €
  • 40 Jahre - 450,--
  • € 50 Jahre - 500,-- €.

 

Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit soll sich an den tarifrechtlichen Vorschriften orientieren. Neben der Zuwendung wird es weiterhin einen Tag Dienstbefreiung geben. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind grundsätzlich für die Berechnung voll zu berücksichtigen. Das gilt nach § 3 Abs. 4 des Entwurfs auch für die Zeiten einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer Beurlaubung aus familiären Gründen.

 

Allerdings hat der DBB NRW, der als Dachverband für die Stellungnahme verantwortlich ist, bei genauer Durchsicht bereits einige Ungereimtheiten festgestellt. Z.B. kennt das Tarifrecht andere Kriterien für Vordienstzeiten als das Beamtenrecht. Hier werden noch Nachbesserungen erforderlich werden.