10.03.2016

Dienstrechtsreform: „Gut gedacht“ ist noch nicht „Gut gemacht“

Deutscher Beamtenbund NRW diskutiert bei Anhörung über die Dienstrechtsreform

Es sollte der ganz große Wurf werden. Zehn Jahre lang hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Dienstrechtsreform gebraucht. Das Ergebnis wurde am 7. März 2016 im Landtag im Rahmen einer Anhörung diskutiert. Als Sachverständiger eingeladen war auch der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen.

 

Nach seiner Einschätzung der Gesetzentwürfe gefragt, bezeichnete Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, "die große Dienstrechtsreform" als "Reförmchen". Die Arbeitswelt verändere sich immer schneller und es sei die Chance vertan worden, den Beamtenbereich modern, tragfähig und zukunftsorientiert aufzustellen. Stattdessen seien gute Ansätze der Sparpolitik zum Opfer gefallen, das ganze Werk in Fragmente verteilt worden - beides wohl unter dem hehren Ziel der Ausgabenneutralität.

 

Roland Staude: Reformziele nicht durchgängig erreicht worden

 

Die eigentlichen Ziele dieser Reform waren die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Roland Staude unterstrich dieses Ziel: "Es ist elementar wichtig, da es in vielen Bereichen zunehmend schwierig werde, geeignete Fachkräfte zu gewinnen." Genau diese Reformziele seien aber nicht durchgängig erreicht worden. Eine bisherige Möglichkeit zur Attraktivitätssteigerung hat die Landesregierung sogar gestrichen. Eine Verkürzung der Probezeit auf 15 Monate - und damit einhergehend auch die Chance auf eine frühere Beförderung - soll nicht mehr möglich sein. "Modern ist anders", so Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen.

 

Gesundheitsmanagement: ohne Moos nix los

 

Ein wichtiger Punkt in diesem Bereich wäre auch ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement gewesen. Durch entsprechende Präventionsmaßnahmen könnten Beamtinnen und Beamte länger gesund und damit auch dienstfähig bleiben. Zwar verankert die Landesregierung grundsätzlich eine Verpflichtung zum Gesundheitsmanagement im Gesetzentwurf, jedoch ohne entsprechende Haushaltsmittel dafür zur Verfügung zu stellen. "Wir vermuten, dass es dann wohl viel zu oft bei 'Lauftreffs' und 'Mehr Salat' bleiben wird", zeigte sich Roland Staude enttäuscht, dass in diesem immerhin ersten Ansatz nicht wenigstens Mindeststandards für alle Bereiche definiert werden konnten. Jutta Endrusch, 2. Vorsitzende des DBB NRW, verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine gerade veröffentlichte Studie, in der speziell die gestiegenen Belastungen im Lehrerbereich deutlich gemacht werden.

 

Aufweichung der geltenden Regeln - Förderung von Frauen sieht anders aus

 

Große Fortschritte sollte das Gesetz auch bei der in ihrer beruflichen Entwicklung im öffentlichen Dienst bringen. Denn auch wenn die Frauenquote im öffentlichen Dienst inzwischen bei etwa 50 Prozent liegt, ist ihr Anteil an Führungspositionen nach wie vor sehr gering. Statt - wie vom DBB NRW gefordert - jedoch das Beurteilungsverfahren selbst auf den Prüfstand zu bringen und damit schon in diesem Bereich eine Gleichberechtigung von Frauen herzustellen, beschränkt sich der Entwurf auf eine Aufweichung der geltenden Regeln. "Wir begrüßen die Förderung der beruflichen Entwicklung von Frauen ausdrücklich", so Andrea Sauer-Schnieber. "Die festgeschriebene Lösung sollte jedoch tatsächliche Verbesserungen bringen und nicht nur Umgehungslösungen." Zudem befürchtet der DBB NRW, dass die aktuelle Formulierung eine große Klagewelle nach sich ziehen wird, die am Ende weder Frauen noch Männern nützt. Andrea Sauer-Schnieber unterstrich zudem die Forderung nach einem Familienzuschlag für Kinder ab dem 25. Lebensjahr, die sich in der Berufsausbildung befinden, und der Übertragung der sog. Mütterrente auf den Beamtenbereich.

 

DBB NRW: Meisten Themen bleiben unbearbeitet

 

Neben diesen großen Bereichen sind auch viele kleine Ziele bei der Reform des Dienstrechts auf der Strecke geblieben. Beispiele dafür sind die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung, die Angleichung der Wochenarbeitszeiten sowie der Anspruch auf Versorgungsauskunft. Letzterer wird zwar grundsätzlich eingeführt, jedoch sollen Beamtinnen und Beamte erst ab dem Jahre 2021 und auch erst ab einem Alter von 55 Jahren eine Auskunft zur Pensionshöhe erhalten - also viel zu spät für eine effektive Planung.

 

Insgesamt - so das Fazit des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen - bringt die Dienstrechtsreform zwar in einigen Bereichen Verbesserungen, die meisten wichtigen Themen bleiben jedoch nach wie vor unbearbeitet.