08.03.2016

Anhörung Dienstrechtsreform: Gute Argumente bislang dem Diktat der Kostenneutralität zum Opfer gefallen

DBB NRW nimmt zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW Stellung

 

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hat heute (07.03.) in der die Öffentliche Anhörung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land (DRModG NRW) scharfe Kritik am Prozedere der Anhörung geübt. Denn es wurde auf die sonst üblichen Statements der Sachverständigen verzichtet. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW: "Eine solche Vorgehensweise impliziert eine geringe Wertschätzung der Sachverständigen, aber vor allem - und das ist noch viel entscheidender - eine Geringschätzung der Beamtinnen und Beamten im Öffentlichen Dienst!"

 

Dialog zwischen zwei Interessengruppen sieht anders aus

 

Darüber hinaus kritisiert er auch die Ausgestaltung des sog. "dialogorientierten" Verfahrens. Der Duden definiere einen Dialog als Gespräch, das zwischen zwei Interessengruppen geführt werde mit dem Zweck des Kennenlernens der gegenseitigen Standpunkte. Tatsächlich sei die Vorgehensweise jedoch eine gänzlich andere, vermutet Staude.

 

Bereits vor der Sommerpause 2015 hatte der DBB NRW und alle in Frage kommenden Verbände umfangreich zum Entwurf zur Dienstrechtsreform Stellung bezogen. "Anlässlich der formalen Beteiligung mussten wir jedoch feststellen, dass keine Anregung aus unserer Stellungnahme oder denen der anderen Verbände berücksichtigt worden war. Unsere guten Argumente sind schlicht dem Diktat der Kostenneutralität zum Opfer gefallen", so der DBB NRW Vorsitzende. "Wie sollen wirkliche Reformen stattfinden können, wenn von vorneherein klar ist, dass keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen?!"

 

Gleichwohl hat der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen erneut umfangreich zum Entwurf des DRModG NRW Stellung genommen und u. a. die Rücknahme der Kürzung der Sonderzahlung gefordert. Außerdem fordert der DBB NRW dringend die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung. "Wenn der Rot/Grünen Landesregierung die 25-jährige Treue einer Beamtin bzw. eines Beamten nicht einmal 12,28 Euro im Jahr wert sind, dann ist es für unser Land als attraktiver Arbeitgeber schlecht bestellt." 12,28 Euro im Jahr macht in 25 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung von 307 Euro aus.