12.02.2016

Erstes Beförderungsamt: 100 Prozent Beförderungseignungen

Weitere Beförderungen freigegeben

 

Noch im Rahmen der Anhörung zum Haushalt 2016 hatte die DSTG eine deutliche Verbesserung von Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten gefordert. Deshalb freut sich die DSTG umso mehr über diesen tollen Erfolg und wird alles daran setzen, diese positive Entwicklung für die Zukunft zu verstetigen. Mit dem Haushalt 2016 sind weitere 300 zusätzliche Beförderungen (rund 370 in 2015) freigegeben, die sukzessive im Lauf des ersten Halbjahres bis zum 1. Juli 2016 in den Ämtern angekommen sein sollten. Die ersten dürften sich bereits über eine Beförderung gefreut haben. Die vielen zusätzlichen Beförderungen der letzten Jahre sind im Wesentlichen der Grund für die überaus positive Entwicklung im Bereich von A 9 nach A 10. Bis zur nächsten regelmäßigen Beurteilung zum 31. März 2016 wird die Liste nach A 10 aller Voraussicht nach ausgeschöpft sein.

 

Neue Liste wird auch ausgeschöpft

 

Es kommt aber noch besser: Die Richtsätze für die Beurteilung der Eingangsämter zum 31. März 2016 weisen eine hundertprozentige Eignungsquote aus. Das bedeutet, dass jeder in A 6 und A 9, der seine dreijährige Probezeit abgeleistet hat und an der Beurteilung teilnimmt, eine Beförderungseignung zuerkannt bekommen kann: Wohlgemerkt 'kann', nicht zwingend 'muss'! Das bedeutet aber auch, dass bis zum Ende des Beurteilungszeitraums (30. September 2017) die Liste ein weiteres Mal komplett ausgeschöpft sein wird.