18.12.2015

Musterverfahren Gesamtalimentation 2003/2004: Bundesverfassungsgericht erklärt Besoldung in NRW für verfassungsgemäß!

Nach nunmehr über 10 Jahren herrscht endlich Gewissheit! Die DSTG hatte nach dem Urteil zur Richterbesoldung aus Mai diesen Jahres und dem dort aufgestellten Prüfschema bereits vermutet, dass es für eine Verfassungswidrigkeit vielleicht nicht reichen könnte (vgl. Info 19 des Landesverbandes). Am Ende haben wir jetzt nicht obsiegt, aber politischer Besoldungswillkür sind mit den Urteilen zumindest klare Grenzen gesetzt und der Abkopplung der Pensionäre Einhalt geboten worden.

 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss über vier Richtervorlagen zur Beamtenbesoldung entschieden. Der Beschluss knüpft an das Urteil zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) vom 5. Mai 2015 an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Nur die Grundgehaltssätze bei der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 sind mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen.

 

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2003 und 2004 sowie A 12 und A 13 im Jahr 2003 sind hingegen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar und somit verfassungsgemäß.

 

Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen.