07.05.2015

DBB NRW: Urteil des Verfassungsgerichts zeigt NRW-Landesregierung Grenzen auf

Entscheidung zur „Richterbesoldung“ hat auch Auswirkung auf Beamtenbesoldung

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in Sachen „Richterbesoldung“ am 05.05.2015 die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Sachsen-Anhalt festgestellt und damit den Landesregierungen - auch Nordrhein-Westfalen - Grenzen bei künftig geplanten Sonderopfern für Beamte aufgezeigt. 

 

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, zeigte sich in einer erster Bewertung mit Blick auf künftige Besoldungsgespräche zuversichtlich. Die Botschaft aus Karlsruhe sei eindeutig. „Auch in Zeiten verstärkter Haushaltskonsolidierung und bestehender Föderalismusreform ist eine verfassungskonforme Weiterentwicklung der Besoldung möglich.“ Auch die NRW-Landesregierung sei gut beraten, dies bei den künftigen Einkommensrunden stets im Hinterkopf zu behalten, so Staude heute (07.05.) in Düsseldorf. Schließlich sei es auch im Interesse einer Regierung, durch eine faire und angemessene Bezahlung einen attraktiven öffentlichen Dienst zu gewährleisten, der für potentielle Bewerber interessant ist.

 

Das Gericht hat in seiner Entscheidung rechtliche Kriterien zur Feststellung einer verfassungsrechtlich geschützten absoluten Zahlungsuntergrenze und die hierbei anzuwendenden Prüfungsmaßstäbe entwickelt.

 

Besonders weist der DBB NRW Vorsitzende darauf hin, dass Eingriffe bei den Leistungen der Beihilfe und Altersversorgung zu einer Unterschreitung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation führen können. Auch legt er Wert auf die Feststellung, dass das Bundesverfassungsgericht keine Aussage zu den Besoldungsjahren 2004 - 2014 für Nordrhein-Westfalen getroffen habe. In diesem Zeitraum seien erhebliche Besoldungseinschnitte vorgenommen worden. Inwiefern diese Einschnitte auch verfassungswidrig sind, sei Gegenstand weiterer, noch nicht entschiedener Verfahren, so Staude.