06.02.2015

Beförderungssituation: Anfang 2015 gibt's Bewegung!

Zum Jahresbeginn wurde eine Vielzahl von Beförderungen ausgesprochen. Aus dem Landeshaushalt ergeben sich auf das ganze Jahr verteilt rund 350 zusätzliche Beförderungen. Besonders erfreulich: Sowohl bei der Beförderung nach A 10 als auch in der Steuerfahndung gibt es spürbare Schritte nach vorn. Eine Lösung der Probleme ist damit noch nicht erreicht. Dennoch: Ein Erfolg nachhaltiger Gewerkschaftsarbeit der DSTG!

Seit Jahren kritisiert die DSTG die unzureichende Beförderungssituation in der Finanzverwaltung des Landes NRW. Dabei ist die Situation in der Steuerfahndung, aber auch die Beförderung ins erste Beförderungsamt A 10 im gehobenen Dienst besonders dramatisch.

Die DSTG hat deshalb alle Möglichkeiten genutzt, um Veränderungen der Personal- und Aufgabenstruktur in Politik und Verwaltung zu erläutern. In allen Haushalts- und Personaldiskussionen der letzten 5 Jahre wurde die Beförderungssituation in der Steuerfahndung kritisiert. In Einzelgesprächen wurden die Folgen für die Betroffenen erläutert. Gemeinsam mit den Steufa-Ortsverbänden wurden vertiefende Gespräche im Ministerium organisiert. Und immer wieder wurde klar gemacht: Der Beförderungsstau ist das Ergebnis struktureller Probleme im Altersaufbau. Und kann deshalb nicht zu einer dauerhaften Benachteiligung der engagierten Kolleginnen und Kollegen führen.

Diese Gespräche haben offensichtlich Eindruck gemacht. Mit Unterstützung der Personalräte vor Ort, mit Hintergrundgesprächen und politischem Rückenwind wurden jetzt kleine Schritte ermöglicht, mit denen in diesem und in den kommenden 2 Jahren strukturelle Freiräume für einige Beförderungsmöglichkeiten vorgezogen genutzt werden können. Zusätzlich wurden im Landeshaushalt 10 neue Stellen für die Steuerfahndung ausgewiesen und entsprechend geschlüsselt. Daraus ergibt sich eine leichte Entspannung der festgefahrenen Situation. Das alles reicht aber nicht. Denn der immense Rückstand ist auch durch die jetzigen Schritte noch lange nicht aufgeholt.

Das gilt auch für die Beförderung nach A 10. Gerade die erste Beförderung ist für viele Beschäftigte wegweisend. Die DSTG fordert, dass inklusive der Probezeit eine Beförderung normalerweise nicht länger als 4 Jahre auf sich warten lassen darf. In dieser Zeit entscheiden junge Leistungsträger über ihre Zukunft. Die Finanzverwaltung bietet einen spannenden Beruf. Wenn aber Finanzen und Perspektiven hinter den Erwartungen zurück bleiben, sind Angebote Dritter vielleicht doch interessanter.