16.12.2020

Corona-Schutzverordnung vom 14.12.2020 - DSTG fordert: „Finanzämter für den Publikumsverkehr schließen! Jetzt!“

Die DSTG NRW fordert, dass für die Zeit des Lockdowns auch die Finanzämter des Landes für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Präsenztermine sind auszuschließen. Wenn die gesamte Gesellschaft für 3 ½ Wochen in den Lock-Down mit der dringenden Aufforderung der Kontaktvermeidung geschickt wird, muss dies auch für die Finanzverwaltung NRW gelten.

 

Ausnahmen sind für die Gewerkschaft lediglich im Bereich der Pforte bei Übergaben von fristwahrenden Schriftstücken oder Vordrucken denkbar. Und auch hier nur bei Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften. Die telefonische Erreichbarkeit bleibt für diesen Zeitraum sichergestellt und muss in diesen Ausnahmezeiten reichen.

 

Die Beschäftigten der Finanzverwaltung sind in der Ausnahmesituation der Pandemie vor den Gefahren, die von einem unmittelbaren Publikumskontakt ausgehen können, zu schützen. Bereits seit Wochen versuchen die Ämter, durch interne Regelungen, Verzicht auf Besprechungen und Pausen, Nutzung der WebEx-Tools und durch Ausweitung der Heimarbeit in den unterschiedlichsten Formen die volle Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch in schwierigen Zeiten zu erhalten. Das gelingt hervorragend!

 

Ab dem 16.12.2020 gilt der Lockdown in Deutschland. Alle Menschen sind verpflichtet, trotz Weihnachtszeit und Jahreswechsel Kontakte zu vermeiden. Derzeit macht die Weisungslage in der Finanzverwaltung zum weiteren Betrieb der Finanzämter den Eindruck, dass diese gesetzliche Anweisung überall, nur nicht in den Finanzämtern gelten soll. Wenn Geschäfte schließen, Schulen die Ferien vorziehen, Veranstaltungen und Kontakte aller Art verboten sind: Warum soll dann das persönliche Aufsuchen der Finanzämter, ganz unabhängig von den dortigen Vorsorgemaßnahmen, möglich oder notwendig sein?

 

Die Finanzverwaltung hält die komplette Servicepalette selbstverständlich telefonisch und online auch über die Feiertage aufrecht. Der Bürgerservice ist gewährleistet. Für Ausnahmefälle kann im Bereich der Pforte eine "corona-konforme" Übergabemöglichkeit für Schreiben, Unterlagen oder Vordrucke eingerichtet werden. Mehr ist nicht erforderlich. Für die Zeit des Lockdowns sollten alle weiteren "Serviceerwartungen" der Verwaltungsspitze hinter den gesundheitlichen Interessen der Kolleginnen und Kollegen zurückstehen.

 

Wenn die Politik die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Schließung von Geschäften, Beschränkung von Gottesdiensten zu Weihnachten und dem Verbot privater Treffen beschließt, dann ist sie auch verpflichtet, diese Maßstäbe bei den eigenen Beschäftigten anzulegen.

 

Und das heißt: Die Finanzämter sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Jetzt. Und ohne Terminvereinbarungsmöglichkeit!

 

 

Die Personalvertretungen stehen für die erforderlichen Gespräche bereit!