26.06.2020

Erweiterte Öffnung der Finanzämter ab dem 06.07.2020

Das Finanzministerium hat für den 06.07 2020 die erweiterte einheitliche Öffnung des Bürgerservices in den Finanzämtern angekündigt. Die OFD hat dazu eine detaillierte Verfügung erlassen. Die Öffnung der Ämter soll nach weitgehend einheitlichen Kriterien erfolgen.

 

Im Rahmen der Mitbestimmung hatten HPR und BPR durchgesetzt, dass dennoch die amtsspezifischen Unterschiede nicht vernachlässigt werden dürfen. Das gilt insbesondere aufgrund der sehr unterschiedlichen baulichen und personellen Gegebenheiten. Daher sind vor dem Öffnungstermin die konkreten organisatorischen Regelungen in den einzelnen Dienststellen mit der örtlichen Personalvertretung und dem Inklusionsteam zu besprechen. Die Maßnahmen unterliegen der Mitbestimmung nach dem LPVG. Eine fachliche Unterstützung durch den MEDI-TÜV ist möglich.

 

Regelungen für den Außendienst werden derzeit zwischen Verwaltung und Personalvertretung diskutiert.

 

Schon seit einigen Tagen befassen sich die Personalvertretungen mit den notwendigen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Öffnung der Finanzämter. Auch während der Schließung für den allgemeinen Publikumsverkehr war es möglich, Termine in den Finanzämtern zu vereinbaren. Das soll jetzt ausgeweitet werden.

 

In Diskussionen und Erörterungen wurden die Regelungen teils kontrovers diskutiert, bis es schließlich zu einem Einvernehmen zwischen den Personalstufenvertretungen und der Verwaltung gekommen ist. Der Erlass des FM vom 19.06.2020 und die Verfügung der OFD vom 24.06. wurden inzwischen auf den Weg gebracht. Die Personalvertretungen haben dazu am 24.06. eine Kurzinformation (14/2020) veröffentlicht.

 

Das Finanzministerium hat einen Rahmenerlass verfasst, in dem die Grundsätze und der Termin der Öffnung festgelegt werden. Für FM und OFD ist der Schutz der Beschäftigten und der Bür gerinnen und Bürger danach besonders wichtig. Leider hat sich das Ministerium nicht davon überzeugen lassen, einen verpflichtenden Mund-Nasenschutz für die Besucher vorzuschreiben. Das eröffnet allerdings Spielräume für die örtlichen Personalräte oder für die Ausschilderung der jeweiligen Ämter. Dafür habe es eine sachgerechte Ausstattung der Besprechungsräume, eine umfassende Terminvereinbarungspflicht und der Hinweis auf eine intensive Reinigung der Besprechungsräume in diesen Erlass geschafft. Soweit im Umgang mit den Besuchern in Einzelfällen externe Unterstützung benötigt wird, ist auch diese möglich und kann in Absprache mit der OFD organisiert werden.

 

Ganz wichtig ist es den Interessenvertretern, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, für persönliche Besuche in den Finanzämtern Termine zu vereinbaren. Ausnahme wären Bagatell-Leistungen, die im Eingangsbereich abgewickelt werden können, z.B. die Abholung von Vordrucken oder das Abgeben von Schriftstücken und Erklärungen. Der persönliche Kontakt soll nur in besonders dafür ausgestatteten Büros (Plexiglasschutz, Mini-PC) erfolgen. Die Raumbelegung soll über den Outlook-Kalender koordiniert werden. Später soll eine Terminvereinbarungssoftware folgen, die uns auch in den hoffentlich bald anbrechenden "Nach-Corona-Zeiten" gute Dienste leisten kann.

 

Unbefriedigend bleiben die Vorgaben für den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, wenn die räumlichen Kapazitäten in den Wartebereichen nicht ausreichen. Denn hier werden besondere Hygienevorschriften gelten, die eine "Überfüllung" vermeiden sollen. Gut so.

 

Die DSTG stellt sich aber die Frage, wie wir mit den Besuchern umgehen, die trotz dringender Aufforderung auch ohne Terminvereinbarung zum Finanzamt kommen. Und dann eventuell weggeschickt werden oder vor dem Amt warten müssen. Da kann es nicht nur bei schlechtem Wetter schnell zu Verdruss kommen, den letztlich die Kolleginnen und Kollegen im Eingangsbereich abbekommen werden. Hier ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Die Praxis wird zeigen, ob weitere Ergänzungen zum Erlass und Verfügung nötig sein werden.

 

Die DSTG begrüßt die umfassenden Regelungen, die in Zusammenarbeit von FM, OFD und Personalvertretung erarbeitet wurden. Nicht alle Punkte sind dabei völlig zufriedenstellend gelöst. Allerdings bleibt festzuhalten, dass die von der DSTG mit dem Rundschreiben 6 vom 20.04.2020 aufgestellten Grundsätze für ein Sicherheitskonzept in den Finanzämtern weitgehend umgesetzt werden. Durch die Mitbestimmung der Personalräte und die Einbindung der Inklusionsteams und der Gleichstellungsbeauftragten ist zudem sichergestellt, dass die praktische Erfahrung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sachgerecht eingebunden wird. Und Zeit genug zur Aufstellung eines lokalen Besucherkonzeptes sollte im Normalfall auch sein.

 

Verwaltung und Personalvertretung haben eine laufende Evaluierung, zum ersten Mal nach drei Wochen, vereinbart. Der Entwurf eines Sicherheitskonzeptes für die Außendienste wird derzeit zwischen Verwaltung und Personalvertretung diskutiert.