20.04.2020

DSTG fordert Sicherheitskonzept für die Finanzverwaltung

Fotos: pixabay,com

Die DSTG NRW lehnt die Öffnung der Finanzämter für den Publikumsverkehr aktuell ab. Auch eine partielle Öffnung ist für die DSTG erst denkbar, wenn Kontaktverbote bundesweit aufgehoben und landesweit klare Regelungen zum Umgang von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden festgelegt wurden. Ein Alleingang der Finanzämter ist weder sachgerecht noch bürgerfreundlich.

 

Bevor es in einigen Wochen zur Öffnung kommt, fordert die DSTG die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes. Ganz wichtig: Die Finanzämter brauchen mindestens 7 Tage Vorlauf, bevor eine Öffnung in Erwägung gezogen wird. Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen steht im Vordergrund. Denn nur eine gesunde Finanzverwaltung kann ihren systemrelevanten Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Vermeintlich "bürgernahe" Schnellschüsse wären der falsche Weg und würden das bestehende Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Dienstherrn schwer beschädigen.

 

Corona prägt den Arbeitsalltag. Nach einigem Hin und Her entschied sich die Finanzverwaltung NRW im März zur Schließung der Finanzämter für den Publikumsverkehr. Die DSTG hatte diesen Schritt ausdrücklich gefordert und begrüßt. Weitgehende Möglichkeiten zur Ausweitung der Teleheimarbeit wurden schnell und funktionell geschaffen. Das dies in den meisten Fällen unkompliziert umgesetzt werden konnte, beweist die Flexibilität der Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus ist aus Sicht der DSTG das besonnene und schnelle Handeln der Dienstellenleitungen, einschließlich der Geschäftsstellen und der IT, hervorzuheben. Das gilt auch für die OFD und das Finanzministerium. Beeindruckend, wie schnell in der Krisensituation Lösungen erarbeitet und umgesetzt wurden. Das ist eine Leistungsprämie wert!

 

Nach nunmehr rund 4 Wochen der Schließung gibt es - völlig verfrüht und ohne Not - eine Diskussion über die Wiederöffnung. Einiges hat sich verändert. Unter anderem wurden die Finanzämter als systemrelevante Infrastruktur eingestuft und sind daher besonders zu schützen. Eine flächendeckende Öffnung für den Publikumsverkehr ist damit nicht vereinbar. Vielmehr müssen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig überlegt und abgewogen werden. Mit der Öffnung für den Publikumsverkehr geht der Staat ein erhebliches Risiko zulasten der Beschäftigten ein.

 

Aus diesem Grund fordert die DSTG vor weiteren Überlegungen zur Öffnung der Ämter die Erarbeitung eines schlüssiges und umfassenden Sicherheitskonzepts. Selbstverständlich unter umfassender Einbindung der Personalvertretung (HPR und BPR) und der Schwerbehindertenvertretungen.

Zum Sicherheitskonzept gehört unabdingbar die Einhaltung der einheitlichen Arbeitsschutzkriterien des Bundesarbeitsministers. Behörde hin oder her: Hier darf es keinen Sonderweg im öffentlichen Dienst geben. Die dort aufgezählten 10 Eckpunkte schützen die Gesundheit. Auch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Finanzverwaltung. Als Anlage haben wir die Liste der Bundesregierung beigefügt. (s. Anlage)

 

Mit dem Sicherheitskonzept fordert die DSTG folgende Mindeststandards:

 

  1. Eine Öffnung kann nur im Einklang mit anderen Behörden erfolgen. Eine Einzelmaßnahme für die Finanzverwaltung lehnt die DSTG ab.
  2. Die Zahl der Besucher pro Amt ist zu begrenzen.
  3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Eingangsbereich sind besonders zu schützen. Das gilt unabhängig von den vorhandenen Baulichkeiten (Pförtnerloge, Infotheke oder Wartezone).
  4. Die örtlichen Besonderheiten jeder einzelnen Dienststelle sind zu beachten. Da, wo ein freier Zugang zu allen Teilen einer Dienststelle möglich wäre, müssen Sicherheitsdienste den regulären Betrieb unterstützen. Das gilt auch, soweit Zugangskontrollen erforderlich sein sollten.
  5. Besuche im Finanzamt sind nur nach vorheriger Anmeldung und mit Termin möglich. Die telefonische Terminvergabe ist für jedes Finanzamt möglichst zentral zu organisieren.
  6. Der persönliche Kontakt ist nur in eigens dafür eingerichteten Zimmern (möglichst in der Nähe des Eingangsbereiches) zulässig. Die Zimmer sind laufend in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
  7. In allen Besprechungszimmern ist ein ausreichender Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Das gilt sowohl für Plexiglasscheiben als auch für die Einrichtung der Zimmer. Ein enger Kontakt muss verhindert werden bzw. im besten Fall nicht möglich sein. Im Zweifelsfall sind "Schalterlösungen" (wie früher an den Schaltern der Finanzkasse) mit getrennten Zugängen einzurichten.
  8. Hilfsmittel (Maske, Desinfektionsmaterial) sind zentral zu beschaffen und in ausreichender Menge bereitzustellen.
  9. Desinfektionsmöglichkeiten und Schutzmasken sind auch für Besucher anzubieten.
  10. Die Öffentlichkeitsarbeit der Finanzverwaltung muss die Beschränkungen erläutern und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar machen. 

 

Diese unmittelbaren Maßnahmen sind durch geeignete Rahmenbedingungen zu begleiten. So unterstreicht die DSTG die Notwendigkeit, auch langfristig durch die breite Einräumung von Teleheimarbeitsmöglichkeiten eine Einzelzimmerbesetzung zu ermöglichen.

 

Risikogruppen sind besonders zu schützen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Publikumsverkehr kann es für diese Kolleginnen und Kollegen nicht geben. Dennoch ist sicherzustellen, dass nicht immer nur einzelne Bearbeiterinnen und Bearbeiter die besonderen Belastungen des Publikumsverkehrs zu tragen haben. Hier setzt die DSTG auf die dezentrale Verantwortung der Dienststellen, die sich bereits in den letzten Wochen als ein erfolgreiches Konzept erwiesen hat.