07.02.2018

Tarif-Netzwerk-Info: Krankmeldung: Ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung vorliegen?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber an dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch früher verlangen (z. B. ab dem ersten Krankheitstag); diese Entscheidung steht im Ermessen des Arbeitgebers und muss nicht begründet werden. Betrifft dies mehrere Arbeitnehmer (z. B. durch entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag), bedarf diese Anordnung der vorherigen Zustimmung des Personalrats.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tarif-Netzwerk-Info!