25.06.2020

DSTG nimmt Gespräche wieder auf: Landesleitung im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Opdenhövel

Am 18.06.2020 diskutierte die Landesleitung der DSTG mit Staatssekretär Dr. Opdenhövel die aktuellen Themen der Finanzverwaltung. Für die Fachgruppe Bau und Liegenschaft in der DSTG war deren Sprecher, Paul Wälbers mit dabei.

 

Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Beschäftigten. Die Gewerkschafter forderten, zukünftig die Personalvertretung an den Sitzungen der Krisenstäbe zu beteiligen. Hinzu kam die Frage der weiteren Öffnung der Finanzämter und die Auswirkungen im Außendienst. Weitere Themen waren die Fortsetzung der Initiative "Zukunft der Finanzverwaltung", die Ausbildung in der Finanzverwaltung und die besonders schwierige Personalsituation im RZF.

 

Die Gewerkschafter hatten viel Lob mitgebracht. Nach der Schließung der Finanzämter und der Umstellung auf einen hohen Anteil von Telearbeitsplätzen ist es gelungen, die Arbeit in der Finanzverwaltung ohne Einschränkungen fortzuführen. Die zusätzlichen Vorauszahlungs- und Stundungsanträge wurden schnell und unkompliziert abgearbeitet. Auch die IT-Ausstattung hat gut funktioniert. Besonders wichtig war den Gewerkschaftern die Anerkennung der Leistung der Dienststellenleitungen und der Geschäfts- und der IT-Stellen. Die Beschäftigten der Finanzämter haben, so die DSTG, einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit in schwierigen Lagen bewiesen.

 

Dem schloss sich Dr. Opdenhövel uneingeschränkt an und bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen für deren Einsatz. Die Finanzverwaltung habe unaufgeregt, schnell und zuverlässig gearbeitet.

 

In der Diskussion zu diesem Punkt machte die DSTG deutlich, dass es nun darum gehen müsse, die Aufarbeitung der schnellen Auszahlung der Fördermittel nicht allein der Finanzverwaltung anzuhängen. Für die DSTG ist klar, dass die extrem knappe Personalausstattung der Ämter keine zusätzlichen Belastungen erlaubt. Auf Bundesebene werden dazu unter Beteiligung der Länder noch weitere Gespräche geführt. Fest steht, dass mit der Veranlagung 2020 auch die ausgezahlten Fördergelder eine Rolle spielen werden. Wer aber letztlich für die nachträgliche Kontrolle der rechtmäßigen Auszahlung zuständig sein wird und welche wirtschaftlichen Grundsätze anzulegen sein werden, ist derzeit noch offen.

 

Für das Projekt "Zukunft der Finanzverwaltung" forderte die DSTG eine langfristige Weiterentwicklung. Aus den Mitteln dieses Projektes wurden in den letzten Jahren sowohl die hohen Einstellungszahlen als auch zusätzliche Mittel für die Ausstattung der Finanzämter finanziert. Dieser Prozess sei, auch angesichts von mehr als 1600 unbesetzten Stellen, nicht abgeschlossen. Eine Fortsetzung sei auch in den absehbar schwierigen Haushaltsjahren ab 2021 erforderlich.

 

Für die Beschäftigten im RZF stellte die DSTG nochmal heraus, dass es inzwischen tarifliche Möglichkeiten zu besonderen Zahlungen gäbe. Davon müsse die Finanzverwaltung jetzt auch Gebrauch machen, wenn sie bei der Personalgewinnung am Markt mithalten wolle. Daneben sei es aber unabdingbar, auch die beruflichen Perspektiven der beamteten Kolleginnen und Kollegen im RZF zu verbessern. Während in fast allen anderen Bereichen inzwischen die besonderen Leistungen der Beschäftigten auch durch gute Beförderungsbedingungen anerkannt würden, bleibe die Stellenstruktur des RZF weit hinter den Notwendigkeiten einer modernen, IT-gestützten Verwaltung zurück.