09.01.2020

Führungskräfteentwicklung: Arbeitskreis diskutiert mit Reinhard Derix

AK höherer Dienst mit Gruppenleiter Reinhard Derix

Der Arbeitskreis "höherer Dienst" hatte Gelegenheit, sich mit dem neuen Gruppenleiter Reinhard Derix zu einem gemeinsamen Gespräch zu Themen rund um den höheren Dienst zu treffen. Gruppenleiter Derix nahm sich sehr viel Zeit, um die Interessen des höheren Dienstes einmal aus der Perspektive der Deutschen Steuergewerkschaft kennen zu lernen und gleichzeitig Ansichten über die Zukunft dieser Laufbahngruppe auszutauschen und Visionen vorzustellen.

 

Im Vordergrund stand zum einen das neue Einstellungsverfahren für den höheren Dienst. Hier ist die Bewerberzahl nach nicht befriedigenden früheren Jahren und einem sehr schwachen Jahr 2019 nach Änderung des Verfahrens angestiegen. Das neue Verfahren stellt nicht mehr auf einen bestimmten Notenerfolg bei dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Dafür muss allerdings ein elektronischer Test bestanden werden, der aus einem numerischen und einem sprachlichen Teil besteht. Dieser Test ist nicht ganz einfach. Bisher hatten etwa 50% der Bewerber keinen Erfolg. Diejenigen, die den Test bestehen, werden zu einem sog. Assessmentcenter-Verfahren geladen, das eine weitere Hürde für eine erfolgreiche Bewerbung darstellt. Erst nach erfolgreichem Abschluss auch dieses Verfahrens darf ein Bewerber in den Dienst der Finanzverwaltung eintreten. Ob diese Neuerungen - auch ohne eine Anhebung der Besoldung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau - für genügend neue Bewerbungen sorgen können, bleibt abzuwarten.

 

Auch über das neue Verfahren zur Besetzung der Dienststellenleiter-Stellen wurde lebhaft diskutiert. Neu ist, dass eine Kollegin oder ein Kollege, die im Beurteilungsverfahren die Eignung zur Führung einer Dienststelle erhalten wollen, sich für ein besonderes Verfahren bewerben müssen. Dieses Verfahren heißt "leadership"-Programm. Es sieht nach einer zweitätigen Begutachtung durch externe Fachleute eine Führungskräfteentwicklung über zwei Jahre vor, die intensiv begleitet werden soll. Grundlage soll ein Gutachten - erstellt nach der zweitätigen Begutachtung - sein, in dem das Verhalten des jeweiligen Bewerbers analysiert und nach dem Leitprinzip "Schwächen schwächen und Stärken stärken" über die zwei kommenden Jahre verbessert werden soll. Diese Vorbereitung der künftigen Dienststellenleiter auf ihre neue Aufgabe stellt aus Sicht des Arbeitskreises eine Verbesserung gegenüber dem alten Verfahren dar, in dem auf eine begleitende Vorbereitung in dieser Form verzichtet wurde.

 

Allerdings fehlt es an einer schlüssigen Übergangsregelung für die Anforderungen an eine Bewerbung für dieses Verfahren. Eine Übergangsregelung drängt sich deshalb auf, weil sich die Voraussetzungen für eine Bewerbung durch die Verknüpfung mit dem neuen PEK 2.2 geändert haben und nicht jeder der bis dahin erfolgreichen Juristinnen und Juristen noch auf das neue Verfahren - sei es aus persönlichen oder sachlichen Gründen - umschwenken kann. Dieses Problem wurde intensiv mit Gruppenleiter Derix diskutiert. Insbesondere die Juristinnen und Juristen, die schon weiter fortgeschritten sind und teilweise auch schon sehr erfolgreich als ständige Vertreter von Dienststellenleitungen arbeiten, hatten sich natürlich bei ihrer Werdegangsplanung an den alten "Spielregeln" orientiert. Das Ändern der Regeln kurz vor dem Ziel führt bei manchen dazu, dass sie aus einem möglichen Bewerberkreis alleine deshalb ausscheiden, weil sie benötigte Bausteine nicht (mehr) vorweisen können. Gruppenleiter Derix wies darauf hin, dass immerhin diejenigen, die bereits im Beurteilungsverfahren eine Eignung zur Führung einer Dienststelle erhalten haben, sich nicht nochmals einem Assessmentcenter-Verfahren stellen müssen.

 

Der Arbeitskreis wird die Durchführung des "leadership"-Programms eng begleiten; dabei soll das Augenmerk auch auf noch nicht geklärte Detailfragen gelegt werden. So ist beispielsweise unklar, welcher Personenkreis Einsicht in das schriftliche Ergebnis der zweitägigen Begutachtung erhalten soll. Offen ist darüber hinaus, ob dieses Ergeb-nis Gegenstand der Personalakte wird.