23.04.2019

Diskussion um Personalausstattung bei Cum-Ex Fällen

In der Sitzung am 04.04.2019 befasste sich der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW (HFA) mit der Bearbeitung der sog. "Cum-Ex Fälle", also der Fälle mit groß angelegtem Betrug bei Steuererstattungen. Die Fraktion der GRÜNEN hatte nach der Personalausstattung gefragt. Mit Vorlage 17/1932 hält der Finanzminister die aktuell 22 eingesetzten Steuerfahnder zzgl. weitere Stellen für ausreichend und sichert - soweit erforderlich - weitere Maßnahmen zu.

 

In den Medien war bereits spekuliert worden, dass die Bearbeitung der Fälle zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Damit drohten Verjährungen. Und das, so die Berichterstattung, bei einem möglichen Steuerschaden von bis zu 30 Milliarden € allein in Deutschland.

 

In der Vorlage macht der Finanzminister deutlich, dass er die Bearbeitung der Fälle bei den Kolleginnen und Kollegen in guten Händen sieht. Insbesondere werde ausreichend Personal bereitgestellt werden. Derzeit befassten sich 22 Fahnder ausschließlich mit diesen Fällen. Dass die Kolleginnen und Kollegen in dieser Zeit nicht ihren anderen Aufgaben nachgehen können, schreibt er nicht. Auch wird nicht klar, dass die vom Minister für die Jahre seit 2016 genannte Stellenaufstockung um insgesamt 21 Stellen, in Zusammenhang mit der Einrichtung der Task-Force bereits als Verbesserung im Kampf gegen organisierte Steuerkriminalität und Geldwäsche gefeiert wurde. Von Cum-Ex war weder damals noch heute die Rede. Die besondere Aufgabe wird also, wie immer, mit dem vorhandenen Personal bewältigt. Von der zum Teil tatsächlichen Nichtbesetzung der o.g. Stellen ganz zu schweigen.

 

Viel Lob hat der Minister für die Qualität der Beschäftigten und ihre Arbeit. Die DSTG begrüßt den Hinweis des Ministers, dass an der Qualifikation der eingesetzten Ermittlungspersonen kein Zweifel bestehen könne. Die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder in NRW verfügten über eine ausgewiesene Expertise zu der Thematik "Cum/Ex" und leisteten, wie auch sonst, dauerhaft eine qualitativ sehr gute Arbeit. Irritiert ist die DSTG, warum überhaupt eine derartige Frage gestellt wird. Irritiert ist die Gewerkschaft aber auch deswegen, weil die bei derartigen Bestleistungen eigentlich selbstverständlichen Verbesserungen im Stellenkegel und bei der Beförderungssituation immer noch nicht auf den Weg gebracht wurden. Hier kann der Minister den Worten Taten folgen lassen. Die Vorschläge der DSTG dazu liegen auf seinem Tisch.

 

Derzeit begrüße es die Landesregierung, dass als erstes wichtiges Ergebnis der Ermittlungen nunmehr die individuelle strafrechtliche Verantwortung von beteiligten Personen beim Landgericht Bonn geklärt werde. Gerade die Staatsanwaltschaft hatte sich beklagt, dass die Finanzverwaltung mit der Anlieferung prozessreifer Fälle im Verzug sei.

 

Der Staat als Ganzes muss sich aber fragen, warum wir immer noch kein Unternehmensstrafrecht haben, das in Fällen einer Straftat durch eine Institution einen eigenen Straftatbestand kennt und entsprechend ahnden kann. Allein die Frage, welche individuellen Verfehlungen strafrechtlich relevant sind, treibt den Ermittlungsaufwand ins unermessliche und verzögert die gerichtliche Aufarbeitung zusätzlich. Sollten sich daraus Verjährungen ergeben, liegt die Verantwortung dazu nicht bei der Finanzverwaltung und schon gar nicht bei den mit diesen Ermittlungen befassten Kolleginnen und Kollegen.

 

Die Vorlage ist hier verlinkt: Vorlage 17/1932