13.04.2018

Bildschirmbrille: Hab‘ ich noch den Durchblick?

Die Frage der Bildschirmbrille stellt sich immer wieder. Wer kann sie eigentlich beantragen? Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein? Bei dem Thema ergeben sich schnell viele Fragen. Die Blickpunkt-Redaktion hat das Thema aufgearbeitet.

 

Verfahren vereinfacht

Die Verfahrensweise zur Bezuschussung von Bildarbeitsplatzbrillen wurde nach der OFD-Fusion vereinfacht und vereinheitlicht. Eine Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ist nur noch zulässig, wenn der/die Beschäftigte an einer Vorsorgeuntersuchung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst teilgenommen hat und eine augenärztliche Verordnung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erhalten hat. Erst nach Feststellung durch die arbeitsmedizinische und augenärztliche Untersuchung, kann eine spezielle Sehhilfe (BAP-Brille) als Arbeitsmittel für die Arbeit am Bildschirm angeordnet werden. Eine Bezuschussung allein aufgrund einer augenärztlichen Verordnung ist ebenso wenig möglich, wie auf der Grundlage einer Optikerempfehlung.

 

Das komplette Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt in der OFD NRW. Die Kosten werden nur bis zu den Höchstbeträgen des Erstattungsrahmens übernommen. Das Antragsverfahren hierzu obliegt ausschließlich den betroffenen Beschäftigten. Eine Beteiligung der Geschäftsstellen ist aus verwaltungsvereinfachenden Gründen nicht mehr vorgesehen.

 

Beispiele für den Erstattungsrahmen

Aufwendungen für die Brillenfassung werden bis zu einem Höchstbetrag von 15,00 € erstattet. Aufwendungen für Brillengläser können bis zu folgenden Höchstbeträgen erstattet werden:

 

Vergütete Gläser mit Gläserstärken bis +/- 6 Dioptrien (dpt):

 

Einstärkengläser: für das sph. Glas 35,00 €, für das cyl. Glas 45,00 €

Mehrstärkengläser: für das sph. Glas 75,00 €, für das cyl. Glas 95,00 € bei Gläserstärken

 

Vergütete Gläser mit Gläserstärken über +/- 6 dpt, zuzüglich je Glas 20,00 €

 

Der genaue Erstattungsrahmen, entsprechende Vordrucke und weitere Einzelheiten gibt es im ISYS unter: http://isys?quick=66735323