23.03.2018

Dienstrechtsreform 2.0 geplant

Die Landesregierung plant eine weitere Dienstrechtsreform. Ein Zeitplan wurde nicht vorgelegt. Die Regierungsfraktionen führen erste Gespräche, um Anregungen und Änderungswünsche der Gewerkschaften aufzunehmen. Auch die DSTG wird sich daran beteiligen. Schon jetzt gehört zu unseren Grundforderungen, dass die Wochenarbeitszeit deutlich zu verkürzen ist.

 

Finanzminister Lienenkämper nahm dazu am 12.03.2018 schriftlich (Vorlage 17/623) Stellung.

 

Folgende Themenbereiche sieht der FM im Blickpunkt:

 

  • Stärkung der Attraktivität der gesamten Verwaltung durch ein modernes Personalmarketing insbesondere unter Beibehaltung und Verbesserung qualitativ hochwertiger Ausbildungsangebote, 
  • Steigerung der Sicherheit der Landesbediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einschl. einer wirksamen Frauenförderung,
  • Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierungen im Abrechnungsprozess der Beihilfe,
  • Stärkung des Gesundheitsmanagements, - Schutz von angefallener Mehrarbeit vor dem Verfall und die Möglichkeit finanzieller Abgeltung,
  • Einführung von Lebensarbeitszeitkonten.

 

Daneben sollen Details zur Lehrerausbildung geklärt werden. Strukturelle Verbesserungen, wie die Verbesserung der Eingangsbesoldung oder die Reduzierung der Wochenarbeitszeit stehen derzeit nicht auf der Agenda.

 

Aus der Sicht der DSTG handelt es sich bei den aufgezeigten Themen um wichtige Bereiche des Dienstrechtes. Dabei darf die Landesregierung aber nicht vergessen, dass neben den Verbesserungen der Rahmenbedingungen die Attraktivität eines Arbeitsplatzes ganz maßgeblich auch von Wertschätzung und wirtschaftlicher Teilhabe geprägt wird. Eine Stärkung der Attraktivität ist ohne eine Verbesserung der eher bescheidenen Bezahlung insbesondere in den Eingangsämtern nicht vorstellbar. Von einem sachgerechten, modernen Arbeitsumfeld (Räume, Gebäude, IT-Ausstattung) ganz zu schweigen.

 

Deshalb wird die Diskussion über die Dienstrechtsreform auch Themen einschließen, die das Land Geld kosten werden. Die Verminderung der Wochenarbeitszeit und eine bessere Bezahlung sowohl im Beamten- wie im Tarifbereich, insbesondere aber in der Finanzverwaltung, gehören dazu. Beim Thema Überstundenausgleich und Lebensarbeitszeitkonten wird es auf die Details ankommen. Denn es kann nicht richtig sein, wenn die Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsleistung von heute am Lebensende bestenfalls 1:1 wiederbekommen. Wie eine Verzinsung dazu aussehen kann, darüber wird noch zu diskutieren sein.