27.11.2017

Haushalt 2018: DSTG bündelt Forderungen an Politik und Verwaltung

Mit Schreiben vom 16.11.2017 an den Landtag NRW hat die DSTG die Positionen der Fachgewerkschaft zum Landeshaushalt und zur weiteren Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Finanzverwaltung zusammengefasst. Das Schreiben geht als Positionspapier an alle Mitglieder, an den Finanzminister und die Verantwortlichen der Finanzverwaltung NRW.

 

Mit der schriftlichen Stellungnahme fasst die DSTG in jedem Jahr ihre Grundsatzpositionen zusammen, um sie mit Politik und Verwaltung zu diskutieren. Dabei stehen die aktuellen Entwicklungen und die besonderen Anforderungen an die Beschäftigten der Finanzverwaltung im Mittelpunkt.

 

Ausgesprochen erfreut zeigte sich die Gewerkschaft über die geplanten Einstellungen. Mit 931 Finanz- und 485 Steueranwärtern sowie weiteren Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte setzt der Landeshaushalt 2018 das richtige Zeichen. Nur mit einer ausreichenden Zahl an Nachwuchskräften kann langfristig die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung gesichert werden. Die nur 40 Einstellungsmöglichkeiten im höheren Dienst sind dafür aber deutlich zu wenig.

 

Die DSTG macht in ihrem Schreiben klar, dass zu diesen Einstellungszahlen auch die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen gehört. An den Bildungseinrichtungen des Landes sind zusätzliche Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Entweder durch Anmietung oder Neubau. Die dauerhafte Unterbringung in Containern ist keine Lösung. In den Festsetzungsfinanzämtern müssen genügend Arbeitsplätze für die Ausbildung hergerichtet werden. Die Ausbildung an Katzentischen oder vierte Arbeitskraft im Büro ist unzumutbar und stellt die Verwaltung in ein schlechtes Licht, wenn es nach der Ausbildung um das Halten der frisch geprüften Steuersekretäre und -Inspektoren geht.

 

Erfreulich sind die Planungen, insgesamt mehr als 6,5 Mio. € für die Renovierung und Modernisierung der Finanzämter bereit zu stellen. Ein überfälliger Schritt. Denn die Mittel des BLBs waren in der Vergangenheit immer deutlich zu gering bemessen, um eine sachgerechte Bauunterhaltung zu gewährleisten.

 

Besonders intensiv befasst sich die DSTG in ihrem Schreiben mit den beruflichen Perspektiven der Beschäftigten. Deutliche Verbesserungen müssten her, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Das gelte sowohl für eine Neudiskussion der Eingruppierungsmerkmale bei Regierungsbeschäftigten als auch für die Eingangsämter der Beamtenlaufbahnen (also nach A 7, nach A 10 und mach A 14).

 

Besonders wichtig ist der DSTG die Steigerung der Aufstiegszahlen vom mittleren in den gehobenen Dienst und die Schaffung eines neuen Spitzenamtes im gehobenen Dienst (A 13 Z). Im höheren Dienst müssen nach Wegfall von mehr als 35 Spitzenpositionen durch Auflösung von 2 OFDen und Schließung von 10 Finanzämtern die Perspektiven für Führungskräfte der Finanzverwaltung verbessert werden. Das fängt damit an, dass alle Dienststellenleiter mindestens nach A 16 bezahlt werden. Ein wichtiges Signal für die Wertschätzung von Führungskräften in der Finanzverwaltung, so die DSTG in der Anhörung.

 

DSTG NRW bei Personalanhörung des Landtages

 

Die DSTG war am 21.11. zur Sachverständigenanhörung im Unterausschuss Personal des Landtages NRW eingeladen. Sie erläuterte anhand der schriftlichen Vorlage vom 16.11. die besonderen Anforderungen der Beschäftigten der Finanzverwaltung an den Haushaltsgesetzgeber. Dabei begrüßte die DSTG die hohe Zahl der Einstellungen, verwies aber auch auf die erheblichen Herausforderungen für eine qualitativ hochwertige theoretische und praktische Ausbildung. Weitere Schwerpunkte waren die Forderung nach der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte, nach der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen sowie nach dem Neubau eines Fortbildungscampus für die Finanzverwaltung.

 

Die DSTG als Interessenvertretung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung nutzte die Anhörung, um einmal mehr auf den besonderen Status der Finanzverwaltung als Einnahmeverwaltung hinzuweisen. Im Interesse aller Beamtinnen und Beamten des Landes NRW forderte die DSTG, gemeinsam mit DGB und DBB, die unverzügliche Rückkehr zur 40-Stunden-Woche. Unser Land, so der Landesvorsitzende Manfred Lehmann in seinem Statement, sei das Land mit der längsten Wochenarbeitszeit. Dies benachteilige die Beamtinnen und Beamte. Und verschrecke geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die sich zwar für einen spannenden Beruf im öffentlichen Dienst und der Finanzverwaltung interessieren, aber auch ihre eigene "Work-Live Balance" im Auge haben.

 

Mit Blick auf die besonderen Anforderungen an die Beschäftigten der Finanzverwaltung unterstrich die DSTG die Notwendigkeit, die Besoldungs- und Tarifstrukturen der Finanzverwaltung nachhaltig zu verbessern. Die derzeitigen Strukturen seien vor mehr als 50 Jahren angelegt worden. Die Bezahlung müsse den gestiegenen Herausforderungen, den höheren Fachkenntnissen und den gewachsenen Belastungen angepasst und deutlich verbessert werden. Die DSTG forderte zur Steigerung der Attraktivität der Finanzverwaltung für Berufseinsteiger und ausgebildete Nachwuchskräfte die Anhebung der Eingangsbesoldung in allen drei Eingangsämtern, also nach A7, nach A 10 und nach A 14.