10.04.2017

Service: Rahmenabkommen mit Renault verlängert

Die DSTG hat im Interesse ihrer Mitglieder das Rahmenabkommen mit Renault über Sondernachlässe beim Kauf von Neufahrzeugen verlängert.

 

Mit dem neuen Rahmenabkommen gilt auch eine neue Tabelle über die möglichen Nachlässe gegenüber dem Neupreis. Erstmals sind auch zwei Elektrofahrzeuge in dieser Vereinbarung aufgenommen.

 

Die Details des Rahmenabkommens finden Sie unter https://www.dstg-nrw.de/de/service/sonderkonditionen/autokauf/#topcontent

 

Die Nachlässe gelten nur für Mitglieder der DSTG NRW und nur beim Erwerb von Neufahrzeugen.