20.02.2017

Tarifeinigung: 2,0 % in 2017 und weitere 2,35 % in 2018 - Schwierige NRW-Besoldungsgespräche in Sicht

Quelle: Jan Brenner

Am 17.02. einigten sich die Gewerkschaften und die TdL auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und Gültigkeit jeweils ab dem 01.01.2017/2018. Er sieht für 2017 eine lineare Einkommenserhöhung von 2,0 %, mindestens aber 75,-- vor. Zum 01.01.2018 folgt eine weitere Erhöhung um 2,35 %. Auszubildende bekommen zweimal 35,-- € monatlich mehr. Außerdem werden teils erhebliche strukturelle Verbesserungen für Regierungsbeschäftigte eingeführt.

 

Im Vorfeld der 3. Tarifrunde hatten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes noch einmal bundesweit Flagge gezeigt. In allen Teilen der Republik kam es zu Warnstreiks und Protestkundgebungen. Allein in Düsseldorf waren es mehr als 7000 Demonstranten, davon rund 1000 aus Kreisen der DSTG. Vielen Dank noch mal an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

In der Tarifrunde am 16./17.02.2017 kam es dann zu einer Einigung. Zu den linearen Erhöhungen von 2,0 % ab dem 01.01.2017, mindestens aber 75,--€, und weiteren 2,35 % ab 01.01.2018 kommen weitere strukturelle Verbesserungen. So wird u.a. der Stufenbetrag in EG 9, Stufe 4 um 106,81 erhöht. Dies wird für viele Beschäftigte in der Finanzverwaltung von besonderem Interesse sein. Weitere Einzelheiten sind dem Internetauftritt des DBB zu entnehmen.

 

Der Mindestbetrag in 2017 wird bei Kolleginnen und Kollegen, die weniger als 3200,--€ brutto verdienen, zu einer teils deutlich besseren Erhöhung als die linearen 2,0 % führen. Für die Entgeltgruppen 2 bis 9 (Stufe 3) bedeutet es Erhöhungen zwischen 3,8 und 2,4 %. Für Auszubildende wurde eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um jeweils 35,-- zum 01.01.2017 und 01.01.2018 vereinbart.

 

Die Gewerkschaften beurteilen diesen Abschluss in ihren offiziellen Statements als "tragfähige Lösung". Soweit es um den Tarifbereich geht, schließt sich die DSTG NRW dieser Bewertung an. Das gilt insbesondere für das Vorziehen der Gültigkeit auf den 01.01.2017, denn eigentlich wäre der alte Tarifvertrag erst zum 28.02.2017 ausgelaufen. Das gilt aber auch für die Auswirkung des Sockelbetrages auf die unteren Vergütungsgruppen sowie die Prozessvereinbarungen zu weiteren Gesprächen. Insbesondere in der Finanzverwaltung gibt es da breiten Gesprächsbedarf.

 

Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte: Schwierige Besoldungsgespräche in Sicht

 

Für die Beamtinnen und Beamten des Landes muss sich erst noch zeigen, ob dieser Abschluss mehr als ein bescheidenes Ergebnis wird. Die Vorlage für die Besoldungsrunde 2017 liegt jetzt auf dem Tisch. Für jüngere Kolleginnen und Kollegen wirkt sich der Sockelbetrag von 75,-- € in 2017 positiv aus.

Die Landesregierung und die Gewerkschaften hatten bereits in 2015 vereinbart, den Tarifabschluss vollständig, allerdings mit drei Monaten Verzögerung zu übernehmen. In den kommenden Besoldungsgesprächen, die es in dieser Form des offenen Dialogs nur in NRW gibt, werden nun die Details zu klären sein.

 

Der Abschluss ist nach Auffassung der DSTG NRW in den linearen Erhöhungsbeträgen eher bescheiden. Das gilt auch, wenn man das frühere Inkrafttreten des Tarifvertrages jeweils zum 01.01. als positiv bewertet.

 

In der anstehenden Gesprächsrunde 2017 werden jetzt die Einzelheiten unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Besonderheiten zu klären sein. Es wird entscheidend darauf ankommen, wie die strukturellen Verbesserungen des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW umgesetzt werden können.

 

Angesichts eines immer noch erheblichen Einkommensrückstandes und der bereits beschlossenen Reduzierung der Zuführungsbeträge zum Pensionsfonds NRW ergeben sich viele Diskussionsansätze. Nachdem in 2016 die Personalkosten um 928 Mio. € hinter den erwarteten Ausgaben zurück geblieben sind, werden die Gewerkschaften insbesondere die zeitliche Abkopplung der Besoldungserhöhung 2017 erneut zur Sprache bringen.

 

Allerdings gibt es auch positive Elemente im Tarifabschluss. Dazu gehört insbesondere der Sockelbetrag, der auch für Beamte gelten wird. Die Übernahme des Sockels von 75,-- € wird in den Eingangsämtern A 6 und A 9, also bei den jüngeren Kolleginnen und Kollegen, sowie insgesamt in der LG 1.2 (m.D.) zu deutlich höheren Besoldungssteigerungen als das reine lineare Ergebnis führen. Nimmt man die Steigerungen 2017 und 2018 zusammen, läuft es für A 6 (Erfahrungsstufe 2) auf 6 %, bei A9 (Erfahrungsstufe 2) auf 5,28 % Steigerung hinaus. Ab A 10 wirkt der Sockelbetrag sich leider nicht mehr aus.

 

Wir werden Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.