01.08.2016

Wegfall der Wiederbesetzungssperre in den Medien

In der Samstagsausgabe hat die Rheinische Post über eine Beförderungswelle in der Finanzverwaltung berichtet. Mit der Überschrift: „Wenige Monate vor der Landtagswahl… nimmt NRW-Finanzminister…eine historisch einmalige Massenbeförderung in der NRW-Finanzverwaltung vor“. Heute Morgen hat eine ganze Reihe von Zeitungen nachgezogen. Allerdings in den meisten Fällen mit weniger kritischen Anspielungen. Die DSTG rückt mit einer Pressemitteilung die Zusammenhänge zurecht.
Der Bericht stellt Zusammenhänge mit den Wahlen und der Umstellung der Beförderungslisten zum 01.07.2016 her. Allerdings fehlt es an einer Anmerkung über die durch die bisher geltende Wiederbesetzungssperre eingetretenen Belastungen der Beamtinnen und Beamten.

Besonders auffallend ist der Kommentar des finanzpolitischen Sprechers der FDP, Ralf Witzel. Er kritisiert: „Es ist bezeichnend, dass der FM wenige Tage vor Inkrafttreten des massiv verschärften Frauenvorranges noch über 1500 Beförderungen nach altem Recht umgesetzt hat, um die Klagewelle benachteiligter Männer abzumindern. Die Rechnung für diese Beruhigungspille zahlt der Steuerzahler.“

Mit dieser Aussage liegt Witzel schwer daneben: Die einseitige und leistungsfeindliche Maßnahme einer 18-monatigen Beförderungssperre wurde von der schwarz-gelben Landesregierung 2006 zum Schaden aller Beamtinnen und Beamten eingeführt, die ihre verdiente Beförderung erst mit Verzögerung erhielten. Bisher haben also die betroffenen Kolleginnen und Kollegen die „Rechnung“ bezahlt. Und das war o.k.?Jetzt geht es lediglich um die Rückkehr zu den eigentlich selbstverständlichen Abläufen einer Beförderung!

Damals wie heute hält die DSTG eine Wiederbesetzungssperre für kurzsichtig und falsch. Die Aufhebung war ein wichtiger und konsequenter Schritt hin zu einem fairen Umgang mit Beamtinnen und Beamten. Der Zusammenhang mit der bemerkenswerten Form der Frauenförderung ist nachrangig, da in allen Besoldungsstufen Beförderungen erfolgt sind. Darüber hinaus hat die Maßnahme in den von §19 Abs. 6 betroffenen Besoldungsstufen keine Änderung für das Land gebracht: Die Klagewelle läuft natürlich trotzdem.

Mit der beiliegenden Pressemitteilung rückt die DSTG die Maßnahme in die richtigen Zusammenhänge.