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16.09.2022

Energiegeld auch in NRW für Versorgungsempfänger!

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk wird dem Landtag NRW vorschlagen, den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in NRW jeweils einen einmalige Energiekostenpauschale von 300,-- € brutto auszuzahlen. Das meldet die WAZ in ihrer Ausgabe vom 13.09.2022.

 

Damit setzt NRW die vom Bund mit dem 3. Entlastungspaket eingeräumte Möglichkeit zur Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären um. Der DBB-NRW und andere Gewerkschaften hatten unmittelbar nach Bekanntwerden der Bundesregelung das Land aufgefordert, auch in NRW eine Auszahlung der Energiekostenpauschale für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu ermöglichen. Unterstützung fand der DBB dafür u.a. bei der SPD-Fraktion. Mit der jetzt erfolgten Ankündigung, die Umsetzung mit dem Kabinettbeschlusses zum Nachtragshaushalt für 2022 am 20.9. zu regeln, wählt das Finanzministerium den schnellsten Weg.

 

Die DSTG wertet dies als ein Zeichen der Wertschätzung durch die Landesregierung für alle Ruhestandsbeamten im Land.

 

Die Energiekostenpauschale beträgt einmalig 300,-- € brutto und muss, wie bei allen anderen Empfängern auch, versteuert werden. Wann genau die Auszahlung erfolgt, kann erst nach Verabschiedung des Gesetzes gesagt werden. Rentnerinnen und Rentnern erhalten die Pauschale zum 01.12.2022 ausgezahlt. Die Kolleginnen und Kollegen im LBV arbeiten dran, dies auch im Versorgungsbereich zu ermöglichen. Für die aktiven Beamtinnen und Beamten erfolgt die Auszahlung mit den Oktoberbezügen.