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12.01.2022

Kostendämpfungspauschale wird gestrichen

Per Pressemitteilung verkündete Finanzminister Lutz Lienenkämper am 11.01.2022 die gute Nachricht:

 

Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger wird gestrichen!

 

Damit erfüllt die Landesregierung eine langjährige Forderung von DSTG und DBB. Details der Regelung (Zeitpunkt) werden gemeinsam mit der in Kürze erwarteten Gesetzesvorlage zur Besoldungsanpassung geklärt. Zusätzlich wird ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation angekündigt.

 

Paukenschlag am Nachmittag: In Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse der Besoldungsgespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften fasste Finanzminister Lienenkämper die zu erwartenden Maßnahmen in einer Pressemitteilung (siehe Anlage) zusammen.

 

Unter Punkt 2 die echte Neuigkeit: Im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten wird die Kostendämpfungspauschale gestrichen. Der genaue Zeitpunkt ist noch offen. DBB und DSTG hatten immer wieder die Aufhebung der KDP gefordert, zuletzt in den Besoldungsgesprächen am 05.01.2022 (Info 1/2022). Am Ende der Gesprächsrunde zeigten sich Ministerpräsident Wüst und Finanzminister Lienenkämper offen für die Erarbeitung einer Lösung.

 

Und dann ging es schnell: Mit der vollständigen Aufhebung der seit 2004 geltenden Sparmaßnahme KDP zulasten der Beamtinnen und Beamten bringt die Landesregierung ihre Wertschätzung für die Leistungen der Beschäftigten auch monetär zum Ausdruck.

 

Vielen Dank!! Damit hält die Landesregierung ihr Wort, die Umsetzung der Besoldungsrunde schnell und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auf den Weg zu bringen.

 

Jetzt braucht es eines beschleunigten Verfahrens, damit der Landtag auch noch vor der wahlbedingten parlamentarischen Pause ab April alle erforderlichen Gesetze auf den Weg bringen kann. An DBB und DSTG soll es nicht liegen.

 

Wir freuen uns über diesen Erfolg im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen. Gewerkschaftsarbeit lohnt sich! Hartnäckigkeit auch!

 

In dem Paket befinden sich u.a. ein Gesetz zur Umsetzung der "Corona-Prämie", ein Besoldungserhöhungsgesetz (2,8 % zum 01.12.20222) sowie weitere Maßnahmen. Ein Blick auf die Details wird sich lohnen. Die Forderungsliste der DSTG dazu liegt dem Finanzminister und den politischen Parteien vor. Bleibt zu hoffen, dass auch für die Versorgungsempfänger, die bisher nicht an der sogenannten "Corona-Prämie" (1300,-- € zum März 2022) beteiligt werden sollen, entsprechende Ausgleiche eingearbeitet werden.


Dateien:
02-202-Anlage-PM.pdf237 KB