Die Landes- und KommunalbeamtInnen in NRW sowie die VersorgungsempfängerInnen erhalten ab dem 01.04.2017 eine Besoldungserhöhung von 2 %. Ein Versorgungsabschlag erfolgt, anders als noch in 2015 vereinbart, nicht. Im Jahr 2018 wird die Besoldung zum 01.01. um 2,35 % ohne weitere Abschläge erhöht. Darauf verständigten sich die Landesregierung und die Gewerkschaften im Rahmen des Besoldungsgesprächs am 02.03.2017 in der Staatskanzlei. Das erforderliche Besoldungserhöhungsgesetz wird jetzt schnellstmöglich umgesetzt. Der Landtag soll Anfang April bereits abschließend entscheiden.
Nach Abschluss der Tarifverhandlungen zum TV-L am 17.02.2017 setzten sich am 02.03.2017 Landesregierung und Gewerkschaften zusammen, um über die Folgerungen für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in NRW zu sprechen. Teilnehmer waren seitens der Landesregierung Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann. Die Ministerreihe wurde durch Finanzminister Norbert Walter-Borjans und den Chef der Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch Mensing ergänzt. Von den Gewerkschaften waren der DGB, ver.di, die GDP, die GEW und der Richterbund vertreten. Die DBB-Kommission bestand aus dem Vorsitzenden Roland Staude, der 2. Vorsitzenden Jutta Endrusch (VBE), Hubert Meyers (komba) und Manfred Lehmann (DSTG).
Vorlage war der Tarifabschluss, der ab dem 01.01.2017 eine Gehaltserhöhung von 2 %, mindestens aber 75,--€ (bis zu einem Monatseinkommen von max. 3.200,-- €) vorsieht. Für 2018 sind neben einer linearen Erhöhung von 2,35 % ab dem 01.01.2018 weitere Verbesserungen durch die stufenweise Einführung einer 6. Erfahrungsstufe ab EG 9 vereinbart worden. Die DSTG NRW hatte diesen Abschluss als ein "bescheidenes" aber tragfähiges Ergebnis gewertet.
Für die Beamtinnen und Beamten des Landes hatten die Gesprächspartner bereit in Mai 2015 vereinbart, das 2017er-Tarifergebnis mit 3 Monaten Verzögerung inhaltsgleich zu übernehmen. Außerdem sollte noch ein Abschlag für den Aufbau der Versorgungsrücklage von 0,2 % auf das lineare Ergebnis erfolgen.
Mit diesen Rahmenbedingungen ging es in die Gesprächsrunde. Schnell wurde deutlich, dass sowohl für 2017, als auch 2018 eine ungekürzte Übernahme der linearen Verbesserungen erfolgen sollte. Für 2017 blieb es letztlich zwar bei der dreimonatigen Verzögerung der Besoldungserhöhung. Der eigentlich vorgesehene Versorgungsabschlag in Höhe von 0,2 % wurde jedoch vermieden. Darüber hinaus wird der Sockelbetrag von 75 € uneingeschränkt gelten. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 3750,-- € monatlich stellt dies eine Besserstellung gegenüber der linearen Erhöhung dar.
In 2018 greifen im TV-L verschiedene strukturelle Verbesserungen. Da sich diese nicht wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen lassen, vereinbarten die Gesprächspartner stattdessen die sofortige Übernahme der linearen Erhöhung zum 01.01.2018.
Für AnwärterInnen sollen die Bezüge zum 01.04 2017 um 35,-- €, zum 01.01.2018 um weitere 35,-- € steigen. Außerdem gibt es ab 2017 für AnwärterInnen einen zusätzlichen Urlaubstag. Für die Versorgungsempfänger gelten die gleichen Regelungen wie für die aktiven Beamtinnen und Beamten.
Aus der Sicht der DSTG handelt es sich bei dieser Lösung nicht um ein wirklich zufriedenstellendes Ergebnis. Das war angesichts des "verhaltenen" Tarifabschlusses auch nicht zu erwarten. Dennoch: Weitere Einkommensverluste wurden vermieden, Tarif und Besoldung driften nicht weiter auseinander. Und in 2018 gibt es eine echte 1:1 Übernahme der linearen Erhöhung. Besonders zu loben ist die schnelle Umsetzung. Die Landesregierung hat mal gerade 20 Werktage Zeit, um das Besoldungserhöhungsgesetz auf den Weg zu bringen. Sportlich, aber möglich.