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11.06.2015

Anhörung im Landtag NRW: Zukunft der Erbschaftsteuer

(c) Landtag NRW

Am 02.06.2015 diskutierte der Landtag NRW über die Zukunft der Erbschaftsteuer. Die FDP-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Landesvorsitzende war eingeladen, als Sachverständiger die Meinung der DSTG einzubringen. 

 

Hintergrund des FDP-Antrages war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014, mit dem die Besteuerung des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbschaftsteuer einmal mehr für verfassungswidrig erklärt wurde. Mit der Vorlage von Eckpunkten zur Neuregelung dieses Bereiches hat der Bundesfinanzminister eine breite Diskussion über die angemessene Form der Besteuerung ausgelöst. Inzwischen liegt ein weitergehender Referentenentwurf vor, der aber in den Beiträgen der Sachverständigen noch keine Rolle spielte.

 

Die DSTG betonte in ihrer Stellungnahme die Bedeutung der Erbschaftsteuer für die Herstellung der sozialen Chancengleichheit. Gleichzeitig erinnerte die Gewerkschaft an die Bedeutung als letzte echte Substanzsteuer. Ganz besonders wichtig war der DSTG die Frage, wie denn die Besteuerung umgesetzt werden soll. In der ErbSt gibt es eine Verschonungsregel, die bei vererbten Betriebsvermögen die Besteuerung bis auf 0 % absenkt. Zusätzlich will der Gesetzgeber jetzt noch eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung einführen, mit der die Finanzämter bei Erbschaften über 20 Mio. € im Betriebsvermögen prüfen sollen, ob denn der Erbe die Steuer auch zahlen kann. Das klingt nicht nur merkwürdig, das wäre dann auch so.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bei Interesse bitte der beigefügten Stellungnahme. Nur ein Punkt der DSTG-Stellungnahme musste nach Rücksprache mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Praxis korrigiert werden: Eine immense zusätzliche Arbeit werden diese Fälle wohl nicht auslösen, da eine Erbschaft in dieser Höhe eher selten zu prüfen ist.