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02.04.2015

dbb bgrüßt erste Länderentscheidungen zur Übernahme des Tarifabschlusses auf Beamte

Unmittelbar nach der Einigung für die 800.000 Tarifbeschäftigten der Länder kündigte der bayerische Finanzminister Söder an, das Ergebnis des Tarifabschlusses eins zu eins für die Beamten des Freistaats zu übernehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt seit dem 1. April 2015 vor. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer sicherte die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger zu. Die Hamburger Landesregierung hatte dies bereits während der Tarifverhandlungen zugesagt. "Nach Jahren einer gesetzlich festgeschriebenen, aber umstrittenen Besoldungserhöhung von lediglich einem Prozent ohne Rücksicht auf die deutlich höher ausgefallenen Tarifabschlüsse, ist das die überfällige Rückkehr zu bewährter Praxis", erklärte der stv. dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, am 2. April 2015 in Berlin .

 

Der dbb begrüße grundsätzlich diese Erklärungen zu der berechtigten Teilhabe der Beamten und Versorgungsempfänger in den Ländern am Tarifergebnis und  erwarte, dass alle Bundesländer zeitnah dem Beispiel von Hamburg, Bayern und Rheinland-Pfalz folgen, damit auch Beamte und Versorgungsempfänger an der allgemeinen Einkommensentwicklung partizipieren können, so Benra.