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03.12.2014

Zum Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

Bereits entstandener Urlaubsanspruch aus einer Vollzeittätigkeit, dessen Ausübung im Bezugszeitraum nicht möglich war, wird bei einem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt. Dies wurde am 11.06.2014 durch das LAG Niedersachsen bestätigt. Ansicht des LAG stellt eine nachträgliche Quotierung des Anspruchs auf Jahresurlaub, der in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde, eine unzulässige Benachteiligung gem. § 4 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz dar.

 

Quelle: LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.06.2014, Az.: 2 Sa 125/14