Steter Tropfen höhlt den Stein. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Außendienst wünschen sich schon seit langem, dass der Vorname vom Dienstausweis entfernt wird. Was für die Steuerfahndung schon lange gilt, sollte auch für alle Außendienstler in der Finanzverwaltung möglich sein. Die DSTG hat die Forderung über die Personalvertretung immer wieder in vielen Gesprächen der Verwaltung vorgetragen. Jetzt ist es soweit!
Im März 2024 wurde der Dienstausweiserlass endlich dahingegen geändert, dass bei Ausweisen für Beschäftigte
- in den Straf- und Bußgeldsachenstellen und der Steuerfahndung
- in den Erhebungsstellen
- in den Neuaufnahmestellen
- der Außenprüfungsdienste (Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung, Umsatzsteuer- Sonderprüfung)
- in den Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen, die mit der Durchführung von Umsatzsteuer- Nachschauen gem. §27b UStG betraut sind
- der Vollziehungsbeamten und Vollziehungsbeamtinnen
- in der Liquiditätsprüfung
ab sofort auf die Ausweisung des Vornamens verzichten. Alte Dienstausweise mit Vornamen können auf Wunsch getauscht werden und behalten bis zur Rückgabe ihre Gültigkeit!
Eine gute und richtige Entscheidung – Danke dafür!