27.03.2024

Stellenbesetzung 01.01.2024: Personallücke wächst weiter!

Die Landesregierung hat am 14.2.2024 (Vorlage 18/2244) die Zahl der unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung zum Stichtag 1.1.2024 zusammengestellt. Landesweit sind 20.802 Stellen unbesetzt. In der Finanzverwaltung (Kapitel 12) haben sich die Zahlen trotz Einstellungsoffensive und vielen Bemühungen weiter verschlechtert. Zum 1.1.2024 sind in den Kapiteln 12010 (FM), 050 (Ämter, OFD), 090 (Schulen) und 100 (RZF) 1.531 Stellen unbesetzt. Im Vorjahr waren es 1.363.

 

Alle Jahre wieder kommt zum Jahreswechsel die Stunde der personalpolitischen Wahrheit. Mit der Zusammenstellung der unbesetzten Stellen wird deutlich, wie sich die Personallage des Landes entwickelt hat. In der Öffentlichkeit stehen dabei regelmäßig die Zahlen der Lehrer. Die Finanzverwaltung kommt in Pressemitteilungen und Landtagsreden eher selten vor. Umso wichtiger ist die Auswertung der Zahlen durch die DSTG. Was hiermit geschieht.

 

Unbesetzte Stellen, das bedeutet Stellen, die im Landeshaushalt zwar vorgesehen und (teil) budgetiert sind, aber tatsächlich nicht besetzt werden können. Hat die Gewerkschaft in der Vergangenheit vielfach neue Stellen für neue Aufgaben gefordert, hilft uns das derzeit nicht weiter. Denn erst wenn alle Stellen besetzt sind, könnten neue Stellen zur Entlastung führen.

 

In der Finanzverwaltung (Kapitel 12) hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen im letzten Jahr weiter erhöht. Die DSTG stellt für den Vergleich regelmäßig die Zahlen für die Bereiche 12010 (FM), 12050 (Ämter, OFD), 12090 (Schulen) und 12100 (RZF) zusammen. Dabei handelt es sich um die Bereiche der Verwaltung, die in weiten Teilen durch ausgebildete Anwärter oder intensiv fortgebildete Regierungsbeschäftigte besetzt werden.

 

Ausweislich der genannten Vorlage ergeben sich folgende Zahlen:

Bei der Besetzung der Stellen von Beamten im Kapitel 12050 (FÄ/ OFD) sind zusätzlich zur zahlenmäßigen Verschlechterung weitere Veränderungen festzustellen. So hat sich die Besetzungsquote in der LG 2.1 leicht verbessert. Allerdings sind dafür die Leerstellen in der LG 1.2 und bei den Tarifbeschäftigten angestiegen. Diese Informationen ergeben sich nicht unmittelbar aus der Landtagsvorlage, sind aber so den Protokollen der Gemeinschaftlichen Besprechungen von BPR und HPR zu entnehmen.

Die genaue Analyse der Personalbesetzungsquoten liefert der DSTG wichtige Argumente zur Unterstützung der Forderungen im Interesse der Mitglieder. Nicht besetzte Stellen tragen nach Auffassung der DSTG maßgeblich zur täglichen Überlastung der Kolleginnen und Kollegen bei.

Wenn trotz hoher Einstellungszahlen keine deutliche Verbesserung der Besetzungsquoten gelingt, liegt das nach Meinung der Gewerkschaft im Wesentlichen an den unattraktiven Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst des Landes NRW (z.B. 41-Std.-Woche). Hier ist die Politik gefordert, die besonderen Anforderungen an die Tätigkeit gerade in der Finanzverwaltung anzuerkennen. Und entsprechende Verbesserungen bei Eingangsämtern oder Werdegang auf den Weg zu bringen. Wir bleiben dran.