Am 16.01.2024 wurde im Rahmen einer Landtagsanhörung Sachverständige zur Frage des Umgangs mit den rund 85.000 offenen Widersprüchen gegen die Besoldung angehört. Auslöser war ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion.
Im Rahmen der Anhörung verwies die DSTG in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf die für alle Jahre geltende Notwendigkeit, nachvollziehbare und rechtssichere Regelungen für eine verfassungsfeste Besoldung zu schaffen. Und das kurzfristig, nachdem inzwischen Widersprüche zurück bis 2011 im LBV auf Halde liegen.
Mit der schriftlichen Stellungnahme weitete die DSTG NRW das Thema des FDP-Antrages vom 17.10.2023 noch aus. Es gehe nicht nur um die Besoldung des Jahres 2022. Vielmehr seien auch die riesige Anzahl von offenen Besoldungswidersprüchen für die Jahre bis 2021 klärungsbedürftig. Nach Auffassung der DSTG ist der Besoldungsgesetzgeber verpflichtet, jährlich eine vollständige Prüfung der Kriterien für eine verfassungsfeste Besoldung vorzunehmen. Er könne sich für diese Prüfung nicht nur auf Klageverfahren oder Jahre mit Tarifverhandlungen beschränken. Die DSTG erwartet, dass die Landesregierung nach Jahren der Nichtentscheidung jetzt endlich zu verfassungsgemäßen Lösungen komme. Bis zur abschließenden Klärung müsse das Land auch in Fällen ohne konkreten Widerspruch auf die Einrede der Verjährung verzichten.
Durch die teils Jahrzehnte andauernden Verzögerungen summieren sich die eventuell erforderlich werdenden Nachzahlungen inzwischen zu einem erheblichen Haushaltsrisiko zu Lasten der Einkommen der Kolleginnen und Kollegen. Im Falle fälliger Nachzahlungen könnten sich inzwischen sogar Risiken für die Finanzstabilität des Landes NRW ergeben.
In der mündlichen Anhörung war die DSTG durch ihre stellv. Vorsitzende, Andrea Sauer-Schnieber vertreten. Der DBB NRW ermahnte während der Anhörung die Landesregierung, die bisherige Praxis die Widersprüche der Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung ruhend zu stellen, fortzuführen.
Zugleich fordert er die Landesregierung auf, Amtsangemessenheit und Leistungsprinzip im Besoldungsgefüge wieder mehr in den Vordergrund zu rücken.Angesichts der hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023 bestehe die Gefahr, dass der leistungsbezogene Abstand aller Besoldungsgruppen gegenüber dem erhöhten Bürgergeld nicht mehr gewährleistet ist. Damit werden neue Zweifelsfragen zum Thema „verfassungsgerechte Besoldung“ aufgeworfen.