13.12.2023

EKR2023 - Besoldungsgespräche: Landesregierung will den Tarifabschluss 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen

Inflationsausgleichsprämie kommt im Januar!

Am Dienstag trafen Vertreter von DBB und DGB, darunter die DSTG, digital mit der Landesregierung zusammen. Ministerpräsident Hendrik Wüst machte deutlich, dass NRW eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L auf den Weg bringen werde. Das gelte auch für den Versorgungsbereich. Details dazu werden in einem weiteren Besoldungsgespräch im Februar 2024 geklärt.


An dem Besoldungsgespräch nahmen von Seiten der Landesregierung Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellv. Ministerpräsidentin Mona Neubaur, der Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski und der Minister der Finanzen Dr. Markus Optendrenk teil. Die DBB-Gewerkschaften waren mit dem Vorsitzenden des DBB-NRW Roland Staude, Andreas Hemsing vom Komba, Stefan Behlau vom VBE und Manfred Lehmann von der DSTG vertreten.

 

Übernahme ohne Hintertür

Gleich zu Beginn machte MP Hendrik Wüst deutlich, dass die Landesregierung die vollständige Übernahme des Tarifergebnisses vorsehe. Letztentscheidend sei hier der Landtag. Allerdings seien insbesondere in der Abstimmung der Besoldungsregelungen noch Detailfragen zu klären, um die es in einer zweiten Gesprächsrunde mit den Gewerkschaften im Februar gehen werde. Zu diesen Themen kündigten auch die Gewerkschaften weiteren Gesprächsbedarf an.

 

Ministerpräsident Wüst versteht die klare Kommunikation und die "Übernahme ohne Hintertür" als Ausdruck der Wertschätzung für die Landesbeschäftigten in NRW, für deren Leistung in der vergangenen Zeit er großen Respekt zeigte. Die Gewerkschaften begrüßten die Vorgehensweise auch vor dem Hintergrund, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit sende.


Übernahme auch Versorgungsempfangende

Auf Nachfrage der Gewerkschaften stellten Hendrik Wüst und Dr. Marcus Optendrenk klar, dass die Übernahme ausdrücklich auch für Versorgungsempfangende und Anwärter gelte. Das beziehe die Inflationsausgleichsprämien mit ein, die aber bei Versorgungsempfangenden auf die anteilige Höhe beschränkt wird, die sich aus dem individuellen Versorgungssatz ergibt.

 

Die mit dem Tarifvertrag vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von maximal 1800,-- € bei Vollzeitkräften soll mit den Januar-Gehältern ausgezahlt werden. Hoffentlich klappt´s. Teilzeitkräfte erhalten die vereinbarten Beträge entsprechend ihrem Teilzeitanteil anteilig. Die Regelung gilt für Regierungsbeschäftigte, Beamte, Anwärter und Versorgungsempfangende. Damit übernimmt die Landesregierung den Tarifvertrag für alle Beschäftigten und Versorgungsempfangenden des Landes NRW.

 

Mit dieser Ankündigung eröffnete Ministerpräsident Hendrik Wüst die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften. Die Gewerkschaften begrüßten die unkomplizierte, schnelle und vollständige Übertragung der tarifvertraglich vereinbarten Regelungen auf den Beamten- und insbesondere auf den Versorgungsbereich.

 

Da im Januar bereits die erste von 10 Sonderzahlungen fällig wäre, wird es bei Vollzeitstellen voraussichtlich zu einer Auszahlung von 1800,-- € zzgl. 120,-- €, zusammen also 1920,-- € steuer- und sozialabgabenfrei kommen. Teilzeitkräfte anteilig, Anwärter 1000,-- €. Bei Versorgungsempfangenden erfolgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie beschränkt auf den individuellen Versorgungssatz (max. 71,75%).

 

Übernahme der Bundesregelung

Mit dieser Vorgehensweise übernimmt das Land ohne Zögern die Bundesregelung. Und stellt sicher, dass auch Anwärter und Versorgungsempfangende in angemessenem Umfang von der staatlich geförderten Inflationsausgleichsprämie profitieren. Im Vorfeld waren immer wieder Befürchtungen laut geworden, es könnte zu einer erneuten Benachteiligung der Versorgungsempfangenden kommen. Dem hat die Landesregierung mit der jetzigen Regelung eine klare Absage erteilt.

 

Der Hinweis der Gewerkschaften, man hätte sich auch eine vollständige Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei Versorgungsempfangenden vorstellen können, wurde mit dem Hinweis auf die Bundesregelung und einheitliche Länderabsprachen zu diesem Thema nicht aufgegriffen.

 

> Zur Pressemitteilung vom 12.12.2023