11.12.2023

Tarifabschluss TV-L: Viel erreicht, einiges bleibt offen

DSTG fordert zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung für Beamte/ Versorgungsempfangende/ Anwärter

Am Samstag, den 09.12.2023 stimmten die Gewerkschaften dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages im TV-L zu. Nach zähem Ringen und einer Vielzahl von Streiks und Protestkundgebungen war zuvor zwischen Arbeitgebern (Tarifgemeinschaft der Länder, TDL) und den Gewerkschaften (ver.di und Beamtenbund) ein Kompromiss erzielt worden.


Der Mittelwert der Tariferhöhung beträgt 11,58 %. Das entspricht je nach Lohngruppe insgesamt einer tabellenwirksamen Erhöhung zwischen 8,5 % und 16,8 %. Die Verbesserungen werden gestuft ab dem 01.11.2024 umgesetzt. Bis dahin erfolgt eine gestaffelte Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000,-- €. Die Verbesserungen entsprechen bei 2 Monaten geringerer Laufzeit dem Tarifabschluss des Bundes und der Kommunen.

 

Demo am 05.12.2023 in Düsseldorf zeigt Wirkung

Das war eine bewegte Woche. Am Dienstag, den 05.12.2023 versammelten sich über 15.000 Regierungsbeschäftigte, Beamte und Versorgungsempfangende zu Protestdemonstrationen vor dem Finanzministerium NRW und dem Landtag in Düsseldorf. Und forderten einen sachgerechten und fairen Tarifabschluss. Vom 07. bis zum 09.12. verhandelten Arbeitgeber (Tarifgemeinschaft der Länder, TdL) und Gewerkschaften über den Tarifvertrag TV-L. Nach ignorantem Anlauf und zwei Runden ohne Angebot der Arbeitgeber entwickelte sich ein zähes Ringen um eine angemessene Einkommensentwicklung. Am Mittag des 09.12. dann die Meldung: Einigung erzielt!

 

Das Ergebnis

Hier die wesentlichen Punkte des Tarifabschlusses:

  • Inflationsausgleichsprämie (steuer- und abgabenfrei): 3000 € insgesamt (Teilzeit anteilig), aufgeteilt in 1800 € sofort, ab Januar bis Oktober 2024 weitere 120 € monatlich.
  • Erhöhung der Tabellenentgelte (mit Dauerwirkung für die Zukunft): Sockelbetrag: 200,-- € Erhöhung ab 01.11.2024, zusätzliche lineare Erhöhung um 5,5 % ab 01.02.2025. Die gesamte Erhöhung muss mindestens 340 € im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt betragen (Mindestbetrag).
  • Laufzeit: 25 Monate bis 31.10.2025.
  • Das Leasing eines "JobRad" soll für Regierungsbeschäftigte und Beamte kurzfristig (2024) ermöglicht werden.


Der Mittelwert der Tariferhöhung beträgt 11,58 %. Die Erhöhung beläuft sich durch die Sockelwirkung des Festbetrages zum 01.11.2024 auf 8,5 % bis 16,8 %. Die Verbesserungen entsprechen bei 2 Monaten geringerer Laufzeit dem Tarifabschluss des Bundes und der Kommunen. Durch die kürzere Laufzeit ergeben sich für die Zukunft Perspektiven zum Start des Nachteilsausgleiches. Wird auch Zeit.

 

Auszahlung von 1.800,- € noch im Dezember 2023 angestrebt

Mit der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie von sofort 1800,-- € (in NRW noch in 2023 angestrebt) und weiteren 10 Monaten je 120,-- € wird die Zeit bis zur ab dem 01.11.2024/ 01.02.2025 wirksam werdenden linearen (tabellenwirksamen) Erhöhung überbrückt. Erst ab dem 01.02.2025 ergibt sich die volle Auswirkung der Einkommensverbesserungen. Damit wurde das Ziel einer dauerhaften Bezügeverbesserung erreicht. "Der Abschluss ist ein großer Erfolg. Wir haben mit Bund und Kommunen gleichgezogen", sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zur Tarifeinigung.

 

"Die Arbeitgebenden haben letztlich eingesehen, dass sie es sich schon aus Eigeninteresse nicht leisten können, auf einem immer härter umkämpften Arbeitsmarkt bei der Bezahlung weiter zurückzufallen. Wer Beschäftigte binden und motivieren will, muss sie wettbewerbsfähig bezahlen." Der Gleichklang mit Bund und Kommunen war eine Mindestforderung der Gewerkschaften. Eine weitere Erhöhung des Abstandes zwischen Bund/Kommunen und den Ländern wäre nicht hinnehmbar gewesen.

 

Jobrad

Zusätzlich war das Thema "Job-Fahrrad" Teil der Verhandlungen. Die Formulierungen dazu klingen kompliziert, bedeuten aber die Ermöglichung der Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades auch im öffentlichen Dienst. Für Regierungsbeschäftigte und Beamte. Schnellstmöglich!

 

Für das Land NRW fordert die DSTG eine sofortige Umsetzung, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren speziell bei den Beamtinnen und Beamten durchaus komplex werden kann.

 

Aus der Sicht der DSTG NRW handelt es sich um einen tragfähigen Abschluss, mit dem die Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung gesichert ist. Es erfolgt keine weitere Benachteiligung gegenüber dem Bund/den Kommunen. Allerdings bleibt das Gesamtvolumen gegenüber den inflationsbedingten Einkommensverlusten der letzten Jahre zurück. Das entspricht zwar den Abschlüssen in nahezu allen anderen Branchen und Bereichen, bleibt aber angesichts des Anstiegs der Lebenshaltungskosten ein tiefer Einschnitt in die Besitzstände der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wenig erfreulich ist die Laufzeit und die verzögerte Wirksamkeit der Tabellenerhöhungen. Allerdings entspricht auch das der Bundesregelung.

 

Laufzeit unerfreulich

Bei der Laufzeit hatte die DSTG frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber zur Vermeidung gemeinsamer Verhandlungen von TV-öD und TV-L wohl kaum unter 24 Monaten bleiben würden. Bei aller berechtigten Kritik am Ergebnis gilt: Wer mehr durchsetzen will muss streiken. Im Bereich des TV-Ls, der in fast allen Bereichen auch von Beamtinnen und Beamten geprägt wird, nicht einfach umzusetzen. Und: Die geforderten 10.5 % werden im Schnitt überschritten - leider bei 25 Monaten Laufzeit.

 

Vielen Dank an unsere Verhandlungsführenden, insbesondere an die vielen tausende Demonstranten, Protestierenden und Warnstreikenden, ohne deren tatkräftiger Einsatz dieses Ergebnis nicht möglich gewesen wäre. Die DSTG NRW hat einmal mehr gezeigt, dass die Beschäftigten der Finanzverwaltung, dass unsere Mitglieder bereit sind, für ihre Interessen einzutreten. Eindrucksvoll! 

 

DSTG fordert zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung für Beamte/ Versorgungs- empfangende/ Anwärter

 

Die DSTG NRW fordert die schnellstmögliche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Versorgungsempfangenden des Landes und der Kommunen. Die Initiativen zur Änderung der entsprechenden Landesgesetze sind unverzüglich in Angriff zu nehmen. Erste Gespräche zwischen Landesregierung und Gewerkschaften sind für Dienstag bereits terminiert.


Besonders wichtig ist die vollständige Übernahme der Ergebnisse und der Inflationsausgleichsprämie für Versorgungsempfangende und Anwärter. Auch das wird Gegenstand der Gespräche sein.

 

 

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen gelten grundsätzlich nur für Regierungsbeschäftigte. Damit sie auch für die Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfangende des Landes und der Kommunen gelten, bedarf es der Übernahme der Verbesserungen in das Landesbesoldungsgesetz bzw. das entsprechende Versorgungsgesetz. Die Tarifparteien hatten daher am Samstag in Potsdam für eine entsprechende Übernahme des Tarifergebnisses in den Besoldungs- und Versorgungsbereich plädiert. Die Entscheidung dazu liegt in den Ländern, bei uns also bei der Landesregierung und dem Landtag NRW.

 

Besoldungsgespräche für den 12.12.2023 vereinbart

Im Vorfeld der Umsetzung von Tarifverhandlungen finden in NRW seit 2014 Besoldungsgespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften statt. Die DSTG ist daran unmittelbar beteiligt. In diesen Gesprächen werden die Details der Umsetzung und besonders dringende Handlungserfordernisse in den anlaufenden Gesetzgebungsverfahren besprochen. In diesem Jahr wird zusätzlich die Forderung nach wirkungsgleicher Umsetzung der Einmalzahlungen für Versorgungsempfangende und Anwärter im Mittelpunkt stehen. Erste Gespräche sind für Dienstag vereinbart.

 

Forderung Anwärter

Für Anwärter wird die Übernahme des Abschlusses für Auszubildende gefordert. Bei der Inflationsausgleichsprämie (Einmalzahlung) wären dies sofort 1000,-- € und danach 10 x 50,-- € in den Monaten Januar bis Oktober 2024. Anschließend gäbe es eine Erhöhung der Anwärterbezüge zum 1.11. 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.

 

Forderung Versorgungsempfänger

Für Versorgungsempfangende hat der Bund, an dem sich der Abschluss der Länder bisher orientiert hat, eine Inflationsausgleichsprämie in anteiliger Höhe, orientiert am individuellen Versorgungsatz beschlossen. Das wären dann im Maximalfall 71,75 % der jeweiligen Höchstbeträge. Die DSTG fordert diese Regelung als Mindeststandard auch für die Versorgungsempfangenden des Landes NRW.