Die DSTG hatte zu den Anhörungen im Personal- und Gesamthaushalt schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Die mündlichen Anhörungen der Sachverständigen dazu folgten am 17. und 19.10.2023 im Landtag. „Der Fachkräftemangel hat auch die öffentliche Verwaltung, insbesondere aber die Finanzverwaltung erreicht“, so der Landesvorsitzende in beiden Veranstaltungen.
Kernaussage in der Anhörung „Personal“ war die Forderung der DSTG, auch in Zeiten knapper Kassen die sachgerechte Personalausstattung und eine angemessene Bezahlung in Tarif und Besoldung nicht zu vernachlässigen. In der Anhörung zum Gesamthaushalt, bei dem nur zu Einzelfragen der Abgeordneten Aussagen getroffen werden durften, verwies die DSTG auf den einnahmesichernden Charakter einer starken Finanzverwaltung. Und vermisste dazu erkennbare Anstrengungen im Haushalt.
Anhörung Personalhaushalt 17.10.2023
Die DSTG rückte im Rahmen der Anhörung „Personal“ den Fachkräftemangel in den Mittelpunkt: „Der Fachkräftemangel hat die Landesverwaltung, insbesondere aber die Finanzverwaltung erreicht. In nahezu allen Bereichen sind wir nicht mehr konkurrenzfähig am Arbeitsmarkt. In nahezu allen Bereich haben wir hohe Abbruchquoten bei Studium und Ausbildung und in nahezu allen Bereichen fehlen am Ende die Leute in der täglichen Arbeit!“, so Lehmann in seinem Eingangsstatement. Hinzu käme, dass sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen nach besseren Perspektiven und höheren Einkommen umsähen. Und leicht am Arbeitsmarkt fündig würden. Das gelte auch für einen Wechsel zu anderen Behörden und den Kommunen.
Weiteres Themwaren die schwierigen Rahmenbedingungen im RZF, der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung. Wegen fehlender Finanzmittel bleiben Projekte auf der Strecke oder müssen mit deutlichen Verzögerungen rechnen. Wegen schlechter Bezahlungsstrukturen und einem nicht marktgerechten Einkommensniveau sei es zusätzlich schwierig, IT-Fachkräfte zu gewinnen oder zu behalten. Die unzureichende Personalausstattung sei ein Grund mehr, weshalb die Digitalisierung zwar an prominenter Stelle im Koalitionsvertrag stehe, aber in der Praxis hoffnungslos hinter den Erwartungen zurück bleibe.
Pensionsfondsgesetz
Eine weiteres Thema war die Unterfinanzierung des Pensionsfonds, und – selbstverständlich – die deutliche Kritik an der bestehenden 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte. Die DSTG hob hervor: Mit mittelmäßigen Einkommen, extrem hoher Arbeitsbelastung und gleichzeitig der längsten Arbeitszeit am Arbeitsmarkt ist der öffentliche Dienst in NRW nicht mehr konkurrenzfähig.
Anhörung Gesamthaushalt 19.10.2023
In der Anhörung zum Gesamthaushalt waren kein Statement, sondern nur Fragen der Abgeordneten zugelassen. Bei den Einnahmen vertrat die DSTG einmal mehr die Position, dass eine starke Steuerverwaltung ein Garant für bessere Steuereinnahmen sei. Leider, so Lehmann, lasse der Entwurf des Gesamthaushaltes an keiner Stelle erkennen, dass die Landesregierung diese besondere Stellung der einzigen Einnahmeverwaltung des Landes auch entsprechend anerkenne.
Im weiteren Verfahren kritisierte die DSTG die fehlende Transparenz bei der Schuldenhandhabung, da durch Globale Haushaltstitel von über 2 Mrd. €, kreditfinanzierte Sondervermögen, Liquiditätsreserven und gleich zwei verschiedenen allgemeine Rücklagen der Grundsatz der Haushaltsklarheit nicht ausreichend beachtet würde. Dabei wurde auch auf den nicht akzeptable Umgang und die fehlenden Einzahlungen beim Pensionsfonds hingewiesen.
Der DGB und Fachinstitute betonten in der Anhörung, dass aufgrund der akuten Unterfinanzierung der öffentlichen Hand Überlegungen zur Abschaffung der investitionsfeindlichen Schuldenbremse anzustellen seien. Die DSTG verlangte in diesem Zusammenhang vom Land klare Kante gegen Steuersenkungen aller Art. Auch, wenn es um die notwendige Aufhebung bestehender krisenbedingter Privilegien, z.B. bei der Gaspreisbesteuerung oder der Umsatzsteuer auf Verzehr an Ort und Stelle gehe. Der Bundesrat biete entsprechende Handlungsspielräume.